ArbG Frankfurt am Main: Cockpit darf nicht streiken

von noerr/mbr/LTO-Redaktion

29.11.2010

Die Gewerkschaft der Pilotenvereinigung Cockpit e.V. darf den bereits beschlossenen Arbeitskampf gegen Air Berlin nicht durchführen. Dies entschied die 9. Kammer des ArbG Frankfurt/Main per einstweiliger Verfügung.

Das Arbeitsgericht (ArbG) begründete seine Entscheidung damit, dass die Vereinigung Cockpit e.V. mit ihrem Streikbeschluss rechtswidrige Ziele verfolge: So werde "verstärkte Flugbesatzung" gefordert - die Cockpitbesatzung soll auf Langstreckenflügen ab einer Distanz von 4.200 nautischen Meilen zur Reduzierung von physischen und psychischen Belastungen personell verstärkt werden. Derzeit werde bei der Air Berlin allerdings kein Pilot auf derartigen Langstreckendistanzen eingesetzt. Es fehle daher der tarifliche Regelungsbedarf (Urt. v. 23. 11.2010, Az. 9 Ga 223/10).

Zitiervorschlag

noerr/mbr/LTO-Redaktion, ArbG Frankfurt am Main: Cockpit darf nicht streiken . In: Legal Tribune Online, 29.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2043/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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