Kündigungsschutzklage erfolgreich: Chefin der Düs­sel­dorfer Kammer darf bleiben

19.08.2016

Unter anderem wegen angeblicher finanzieller Unregelmäßigkeiten war die Hauptgeschäftsführerin der Düsseldorfer Anwaltskammer fristlos entlassen worden.  Ihre Klage vor dem ArbG Düsseldorf war nun aber erfolgreich.

Die langjährige Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer (RAK) Düsseldorf war in dieser Woche mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf erfolgreich. Die 56-Jährige war 2015 fristlos entlassen worden. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, Angestellte der Kammer als Schreibhilfen für Gutachten genutzt zu haben. Außerdem sei es zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen.

Sie bestritt zwar nicht, anlässlich eines Gutachtens eine Fachangestellte über zwei Bürotage als Schreibhilfe eingespannt zu haben – dies sei aber vom Präsidenten der Düsseldorfer Kammer genehmigt gewesen. Bereits bei ihrem Einstellungsgespräch 2003 sei ihr zugesagt worden, Fachangestellte während der Arbeitszeit als Schreibhilfe nutzen zu dürfen. Das bestritt wiederum der Präsident. "Die Bürokräfte werden von Pflichtbeiträgen der Mitglieder bezahlt. Darüber kann ich und werde ich doch nicht verfügen.", sagte er laut der Rheinischen Post. Dass er die Zusage nicht gemacht hatte, konnte er aber nicht beweisen.

Eine Rechnungsprüfung ergab zudem, dass unter der Leitung der Berufsrechtlerin vollständige und ordentliche Jahresabschlüsse vorgelegt wurden. Letzten Endes blieb nur der Vorwurf übrig, sie habe einmalig 10 Euro aus der Bürokasse entnommen, bestätigte ein Sprecher des ArbG gegenüber LTO. Dafür hätte aber eine Abmahnung genügt, die fristlose Kündigung war in dem Fall unverhältnismäßig.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kündigungsschutzklage erfolgreich: Chefin der Düsseldorfer Kammer darf bleiben . In: Legal Tribune Online, 19.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20338/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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