Fristlose Kündigung nach mutmaßlich volksverhetzenden Äußerungen: Keine güt­liche Eini­gung mit dem "Volks­lehrer"

11.06.2018

Einem Grundschullehrer wurde fristlos gekündigt, weil er in seinem Youtube-Kanal "Der Volkslehrer" volksverhetzende Videos veröffentlicht haben soll. Eine gütliche Einigung scheiterte jetzt vor dem ArbG Berlin.

Der Streit um die fristlose Kündigung eines Berliner Grundschullehrers nach der Veröffentlichung möglicherweise volksverhetzender Internet-Videos geht weiter. Am Montag scheiterte eine gütliche Einigung vor dem Berliner Arbeitsgericht (ArbG). Der Fall soll nun am 16. Januar 2019 verhandelt werden. Der Pädagoge hatte geklagt, weil er die Entlassung als politisch motiviert sieht (Az. 60 Ca 7170/18).

"Hier und heute gibt es keinen Vergleich", sagte der Vertreter der Bildungsverwaltung. Sein Mandant wolle Lehrer bleiben, entgegnete der Anwalt des Klägers. Die Bildungsverwaltung hatte die außerordentliche Kündigung laut Gericht damit begründet, dass der Lehrer für Musik und Sport wegen seiner Äußerungen nicht für das Unterrichten geeignet sei. Er war im Januar vom Dienst freigestellt worden. 

Das Land beruft sich dabei auf § 3 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Danach müssen sich Beschäftigte durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Die Bildungsverwaltung hat zudem Anzeige gegen den Lehrer wegen Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) erstattet, der seit Februar 2009 in Berlin unterrichtet.

Lehrer will "Aufklärungsarbeit" fortsetzen

Der Pädagoge betreibt einen Youtube-Kanal, in dem er sich selbst als "Volkslehrer" bezeichnet. Ihm wird vorgeworfen, in Teilen seiner Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten Reichsbürgern nahezustehen. Die Gruppierung erkennt die Bundesrepublik sowie deren Behörden und Gesetze nicht an. Sie wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.

Das Kündigungsschreiben war dem Lehrer Anfang Mai übermittelt worden. Er habe laut Bildungsverwaltung die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer internen Anhörung nicht entkräften können.

Richter Arne Boyer regte in Richtung Bildungsverwaltung an, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln und dann das Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung von mindestens fünf Gehältern zum Januar 2019 zu beenden. Was dem Lehrer vorgeworfen wird, liege im Schwerpunkt bei außerdienstlichen Tätigkeiten, von denen Schüler aber Kenntnis haben könnten.

Nach 20 Minuten war der Termin beendet. Vor dem Gericht betonte der Lehrer: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen." Er halte sich an das Grundgesetz und wolle seine "Aufklärungsarbeit" fortsetzen. Den Vorwurf, den Holocaust zu leugnen, wies er zurück. Er sehe vielmehr eine öffentliche Verurteilung seiner Person.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Fristlose Kündigung nach mutmaßlich volksverhetzenden Äußerungen: Keine gütliche Einigung mit dem "Volkslehrer" . In: Legal Tribune Online, 11.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29069/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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