DAV will mehr Information bei Tempoüberschreitung: Blitzanlagen sind nicht fehlerlos

23.01.2013

Die Interessensvertretung der Anwälte fordert umfangreiche Akteneinsicht und Transparenz für Advokaten, welche angebliche Geschwindigkeitssünder vertreten. Auch geeichte Messgeräte lieferten häufig falsche Ergebnisse, so der DAV. Die nötigen Unterlagen für eine effektive Verteidigung reichten vom Rohdatensatz des Messfilms bis zur Lebensakte des Geräts.

"Es ist ein Irrglaube, dass ein geeichtes Messgerät immer nur richtige nachzulesende Ergebnisse liefert", so Rechtsanwalt Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Im Hinblick auf den am Mittwoch beginnenden Verkehrsgerichtstag haben die Interessenvertreter verschiedene Arbeitsgruppen gebildet. Eine befasst sich mit der Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr. Da es sich um komplexe technische Geräte handelt, ist es aus Sicht des DAV logisch, dass auch die Messgeräte nicht frei von Mängeln sein können. Anders könne man sich die regelmäßig stattfindenden Softwareupdates durch die Hersteller nicht erklären. Diese wären nicht nötig, wenn das Gerät mit der "alten" Software bereits problemlos funktioniert hätte.

Auch Untersuchungen von Sachverständigen bestätigten diese Annahme, erklärte der DAV. Hinzu komme der "Schwachpunkt Messbeamter". Dieser sei umso beachtlicher, je komplizierter die Bedienung des Messgeräts ist.

Die Interessenvertretung fordert daher eine umfangreiche Akteneinsicht für Rechtsanwälte. Da es für Betroffene teilweise um wichtige Punkte im Verkehrszentralregister gehe, die ein Fahrverbot nach sich ziehen könnten, müsse dieser sich effektiv verteidigen können. Gemeint sei damit Einsicht in Unterlagen wie der Rohdatensatz des Messfilms, die Bedienungsanleitung und die Lebensakte des Geräts oder das Messprotokoll.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

DAV will mehr Information bei Tempoüberschreitung: Blitzanlagen sind nicht fehlerlos . In: Legal Tribune Online, 23.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8025/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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