Anwalts- und Notarsachen: Sachsen will Widerspruchsverfahren abschaffen

dpa/tko/LTO-Redaktion

08.09.2010

Im Freistaat Sachsen sollen aufwändige Widerspruchsverfahren zu verwaltungsrechtlichen Anwalts- und Notarsachen abgeschafft werden. Streitigkeiten um Verwaltungsentscheidungen wie etwa zu Zulassungen, Fortbildungen oder Kammerbeiträgen bei Anwälten und Notaren sollen künftig sofort bei Gericht angefochten werden können.

Nach Angaben des Justizministeriums hat das Kabinett einem entsprechenden Gesetzentwurf bereits zugestimmt.

Laut Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) sind die Widerspruchsverfahren überflüssig, sie kosteten nur unnötig Zeit und Arbeitskraft.

Rechtsanwaltskammer, Anwaltverband, Notarkammer und Notarbund Sachsens sollen hinter dem Gesetzentwurf stehen.

Zitiervorschlag

dpa/tko/LTO-Redaktion, Anwalts- und Notarsachen: Sachsen will Widerspruchsverfahren abschaffen . In: Legal Tribune Online, 08.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1401/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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