Nach dem Anschlag in Berlin: Zah­lungen an Geschä­d­igte doch nach dem Opfer­ent­schä­d­i­gungs­ge­setz

20.01.2017

Eigentlich konnten Opfer des Berliner Terroranschlags auf Geld aus verschiedenen Töpfen bauen - allerdings nicht auf Grundlage des OEG. Der Bund sieht nun eine Möglichkeit, wie er trotzdem zahlen kann.

Rund einen Monat nach dem Terroranschlag in Berlin haben sich Sozialministerin Andrea Nahles und Justizminister Heiko Maas auf zusätzliche finanzielle Hilfe für die Opfer geeinigt. So soll auch Geld über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bereitgestellt werden, wie das Sozialministerium am Freitag mitteilte. Diese Zahlungen sollen im Rahmen eines "Härteausgleichs" erfolgen.

Nach dem OEG werden Opfer von Gewalttaten entschädigt. Im Fall des Berliner Terroranschlags an der Gedächtniskirche greift das Gesetz eigentlich nicht, weil Entschädigung für Taten, die mit einem Kraftfahrzeug verübt wurden, darin explizit ausgeschlossen wird. Der Attentäter war am 19. Dezember mit einem Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gefahren. Er tötete 12 Menschen und verletzte mehr als 50.

Härtefallklausel aus BVG verweist auf OEG

Die beiden Ministerien fanden nun doch eine Möglichkeit für Zahlungen an die Opfer. Eine Sprecherin des Sozialministeriums verwies auf einen besonderen Härteausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), auf das im Opferentschädigungsgesetz verwiesen wird. Zudem sehe man den Terroranschlag als Gesamttat, bei dem der Täter nicht nur den Lkw, sondern auch eine Schusswaffe eingesetzt habe.

Nach dem OEG sind Rentenzahlungen bei beruflichen Einschränkungen möglich oder auch Geld für längere medizinische Behandlungen. Entschieden werde je nach Einzelfall, heißt es dort. Wie hoch die jeweiligen Summen sein könnten, wurde nicht mitgeteilt. Im Jahr 2015 zahlten Bund und Länder knapp 280 Millionen Euro nach dem OEG an Opfer von Gewalttaten aus.

Bisher war bekannt, dass Opfer und Angehörige einmalig Geld aus einem Härtefallfonds des Bundesamtes für Justiz erhalten. Die Höhe dieser einmaligen Zahlungen wird im Einzelfall geregelt. Eltern, Kinder und Ehepartner von Todesopfern erhielten in früheren Fällen 10.000 Euro, Geschwister 5.000 Euro. Verletzte Menschen können auch höhere Summen bekommen.

Weitere Unterstützung hätte die Verkehrsopferhilfe der Versicherungen gezahlt. Sie springt als letzte Möglichkeit ein, wenn Menschen vorsätzlich mit Hilfe von Kraftfahrzeugen getötet oder verletzt werden. Weil jetzt das OEG greifen soll, ist die Verkehrsopferhilfe möglicherweise aus der Pflicht.

Mehrere Opfer schalteten nach dem Terroranschlag den Berliner Anwalt Andreas Schulz ein, um schnelle und angemessene Entschädigungen durchzusetzen. Schulz hatte die Bundesregierung indirekt aufgefordert, mit den Verwandten der Toten und den verletzten Menschen über Entschädigungszahlungen zu sprechen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach dem Anschlag in Berlin: Zahlungen an Geschädigte doch nach dem Opferentschädigungsgesetz . In: Legal Tribune Online, 20.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21851/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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