Wegen Volksverhetzung: Anwältin erstattet Straf­an­zeige gegen Anne Will

09.11.2016

Der Auftritt der Schweizer Islam-Konvertitin Nora Illi in der Sendung von Anne Will am vergangenen Sonntag sorgte bei vielen für Empörung. Nun hat eine Rechtsanwältin Strafanzeige gegen die ARD-Moderatorin erstattet.

Über schlechtes Fernsehen haben sich schon viele Menschen aufgeregt. Doch eine Rechtsanwältin aus Neuruppin hat nun zu einer ungewöhnlichen Art der Medienschelte gegriffen. Wie die FAZ am Mittwoch in ihrer Online-Ausgabe berichtet, stellte sie Strafanzeige gegen die ARD-Journalistin Anne Will.

In der Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg einging, wo der produzierende Norddeutsche Rundfunk (NDR) seinen Sitz hat, wirft sie der Moderatorin vor allem Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch (StGB) vor. Gleichwohl sei aber "wegen aller in Frage kommenden Straftaten" zu ermitteln.

Hintergrund der Anzeige ist wohl der Auftritt von Nora Illi in der Sendung von Anne Will am vergangenen Sonntag. Illi ist Mitglied des "Islamischen Zentralrats Schweiz", dem eine radikale Interpretation des Islam nachgesagt wird. Dort übt sie die Funktion der "Frauenbeauftragten" aus. Die Schweizerin, die im Alter von 18 Jahren zum Islam konvertierte, erschien in der Sendung im Niqab, einer islamischen Frauenbekleidung, die nur einen schmalen Sehschlitz für die Augen frei lässt. Unter anderem äußerte sie sich zur Ausreise junger Frauen in das Herrschaftsgebiet des sogenannten "Islamischen Staates".

Noch während der Ausstrahlung wurden Vorwürfe laut, sie verharmlose das Thema oder wolle derartige Reisen billigen. Auch die anderen Gäste der Sendung wandten sich mit harschen Worten an Illi, der Islamismus-Experte Ahmad Mansour sprach gar von "Propaganda". Die Verantwortlichen der Sendung mussten sich im Anschluss fragen lassen, warum man sie überhaupt eingeladen habe, obwohl Schweizer Behörden davor gewarnt haben sollen. Auch der Rundfunkrat des NDR will sich noch damit befassen.

Worin genau die Tathandlung im Sinne von § 130 StGB liegen soll, der das Aufstacheln gegen Minderheiten oder Gewaltaufforderungen unter Strafe stellt, blieb in der Meldung zunächst offen.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen Volksverhetzung: Anwältin erstattet Strafanzeige gegen Anne Will . In: Legal Tribune Online, 09.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21110/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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