Kohl-Memoiren: Alt­kanzler will fünf Mil­lionen Euro Scha­dens­er­satz

18.11.2015

Helmut Kohl will Schadensersatz in Millionenhöhe für die Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle". Die Publikation seiner brisanten Äußerungen habe sein Lebenswerk sowie Freundschaften zu langjährigen Weggefährten beschädigt.

Die Anwälte des Altkanzlers forderten von den Autoren des Buchs "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", Heribert Schwan und Tilman Jens, sowie der Verlagsgruppe Random House  mindestens fünf Millionen Euro Schadensersatz nebst Zinsen, berichtete Spiegel online am Dienstag. Kohl sieht durch die ungenehmigte Veröffentlichung von Zitaten sein politisches Lebenswerk beschädigt.

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Mai die Veröffentlichung von 115 Kohl-Zitaten für rechtswidrig erklärt. Das Buch von Schwan und Jens darf deshalb in der ursprünglichen Form nicht mehr verbreitet werden.

Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl vor mehr als zehn Jahren mit Schwan geführt hatte. Auf  Grundlage dieser Gespräche schrieb der Journalist in Kohls Auftrag als Ghostwriter dessen Memoiren. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich beide. Schwan veröffentlichte daraufhin im vergangenen Jahr zusammen mit Jens das Vermächtnis-Buch.

Der Justiziar von Random House, Rainer Dresen, nannte die geforderte Summe "nicht seriös". Random House sehe der Klage gelassen entgegen, sagte er Spiegel online. In einem Schadenersatzverfahren müssten alle Passagen einzeln darauf überprüft werden, ob sie Kohls Persönlichkeitsrechte "besonders schwerwiegend verletzten". Das sei bislang nicht geklärt.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kohl-Memoiren: Altkanzler will fünf Millionen Euro Schadensersatz . In: Legal Tribune Online, 18.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17577/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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