AKW-Laufzeitverlängerung: Gutachten stützt Bundesregierung

age/dpa/LTO-Redaktion

22.11.2010

Ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart stützt die Position der Bundesregierung in ihrer Vorgehensweise bei der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Die umstrittene Verlängerung war ohne die Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden.

Auftraggeber der Expertise war Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner (CDU). Wie ein Ministeriumssprecher bestätigte, handele es sich hierbei um das bislang einzige Gutachten, das sich mit den konkreten Gesetzestexten und nicht nur mit Entwürfen beschäftigt habe.

Gemäß Degenharts Gutachten sei eine Änderung schon deshalb nicht zustimmungspflichtig, weil das ursprüngliche Atomausstiegssgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung auch nicht vom Bundesrat abgestimmt worden sei. Da das Atomgesetz unbefristet gelte, könne eine Laufzeitverlängerung auch nicht als Neuerlass des Atomgesetzes gesehen werden.

Die SPD-regierten Länder wollen die Laufzeitverlängerung im Bundesrat verhindern und haben bereits eine Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angekündigt, falls die Reform ohne Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten sollte.

Anmerkung der Redaktion (23.11.2010): Wir danken Herrn Prof. Degenhart  für seinen Hinweis, dass er die von ihm angenommene fehlende Zustimmungsbedürftigkeit nicht damit begründet, dass auch über das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der Bundesrat nicht abgestimmt habe.

Prof. Degenhart hat sein Gutachten für LTO zusammengefasst.

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Zitiervorschlag

age/dpa/LTO-Redaktion, AKW-Laufzeitverlängerung: Gutachten stützt Bundesregierung . In: Legal Tribune Online, 22.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1989/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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