AG Unna stellt Verfahren ein: Kein Urteil in Sachen "Angriff mit Brüsten"

28.02.2013

"Meine Freundin wollte mich beim Liebesspiel mit ihren großen Brüsten ersticken." Mit diesem bizarren Vorwurf wandte sich ein Anwalt aus Unna im Sommer 2012 an die Polizei. Am Donnerstag wurde das Verfahren nach zweistündiger Verhandlung eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte die 33-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Nach der angeblichen Attacke mit ihren Brüsten soll sie den Anwalt außerdem mit den Händen gewürgt haben. Weil die Frau psychisch krank ist und als verhandlungsunfähig gilt, erschien sie nicht zum Prozess vor dem Amtsgericht (AG) Unna

Für den glimpflichen Ausgang des Strafverfahrens, das nach Informationen der Mainpost nach § 153 Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, war vor allem ihr Ex-Partner selbst verantwortlich. Der Rechtsanwalt erklärte in seiner Zeugenaussage, dass er kein Interesse an einer Verurteilung habe, auch Strafantrag soll er nach Angaben der Mainpost, die sich auf die Sprecherin des AG Unna beruft, nie gestellt haben. "Ich habe sie aufrichtig und von ganzem Herzen geliebt. Was sie braucht, ist keine Bestrafung, sondern endlich eine ordentliche Therapie", sagte der Jurist. 

Den angeblichen Vorfall beim Liebesspiel wollte der Zeuge jedoch keinesfalls nachträglich als Bagatelle abtun. "Ich hatte echte Todesangst", sagte er. Als seine wesentlich kräftigere und schwerere Partnerin seinen Kopf zwischen ihre großen Brüste gepresst habe, habe er "Sternchen gesehen".

dpa/tko/LTO-Redaktion

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AG Unna stellt Verfahren ein: Kein Urteil in Sachen "Angriff mit Brüsten" . In: Legal Tribune Online, 28.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8245/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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