AG Schwerin zu illegalem Wahlkampfvideo

NPD-Vorsitzender muss Schadensersatz zahlen

22.01.2013

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der rechtsextremen NPD, Frank Schwerdt, muss wegen eines illegalen Wahlkampfvideos rund 12.000 Euro Entschädigung an mehrere Schüler zahlen.

Ein entsprechendes Urteil (Az. 14 C 424/11) des Amtsgerichts Schwerin vom Herbst 2012 ist nach Ablauf der Berufungsfristen nun rechtskräftig, wie der Direktor des Amtsgerichts Christian Frenzel am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa sagte. Keine der beiden Seiten habe Berufung eingelegt. Schwerdt muss außerdem die Verfahrenskosten in ähnlicher Höhe tragen.

Vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September 2011 hatte die NPD zwölf Schüler aus Ferdinandshof ungefragt gefilmt und die
Aufnahmen für ein Wahlkampfvideo verwendet.

dpa/plö/LTO-Redaktion

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, AG Schwerin zu illegalem Wahlkampfvideo: NPD-Vorsitzender muss Schadensersatz zahlen. In: Legal Tribune ONLINE, 22.01.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/8015/ (abgerufen am 20.05.2013)

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