AG Regensburg: Pete Doh­erty muss nicht vor deut­sches Gericht

05.10.2011

Dem britischen Skandalrocker Pete Doherty bleibt ein Prozess in Regensburg erspart. Ihm war vorgeworfen worden, dort im März betrunken in einen Plattenladen eingebrochen zu sein. Nach Angaben des AG Regensburg hat er nun allerdings nichts mehr zu befürchten, da ihn keiner der Zeugen klar identifizieren konnte.

Medienberichten zufolge hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt, einen Strafbefehl über 54.000 Euro gegen den für seine Drogeneskapaden bekannten Doherty (32) zu erlassen - allerdings nicht wegen Diebstahls, sondern wegen fahrlässigen Vollrausches. Den Antrag lehnte das Amtsgericht (AG) Regensburg aber aus Mangel an Beweisen ab.

Im März waren die Schaufensterscheibe eines Musikladens in der Regensburger Altstadt eingeschlagen und eine Gitarre gestohlen worden. Nach dem Einbruch gab eine Zeugin an, Doherty angeblich in der Nähe gesehen zu haben. Der Ex-Freund von Topmodel Kate Moss, der sich damals zu Dreharbeiten in der Oberpfalz aufhielt, soll außerdem zugegeben haben, bei dem Einbruch dabei gewesen zu sein.

dpa/eso/LTO-Redaktion

 

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AG Regensburg: Pete Doherty muss nicht vor deutsches Gericht . In: Legal Tribune Online, 05.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4474/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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