AG München spricht Neonazis frei: Abspielen von Paulchen-Panther-Lied nicht strafbar

03.01.2013

Zwei Neonazis sind in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des AG München vom Vorwurf der Billigung von Straftaten nach § 140 Abs. 2 StGB freigesprochen worden. Sie hatten während einer Demonstration die im Bekennervideo der Terrorzelle NSU verwendete Melodie der Comicfigur Paulchen Panther abgespielt, sich kurz darauf aber von den Morden der Zwickauer Zelle distanziert.

Die Münchener Richterin verurteilte die Aktion der beiden Neonazis zwar mit scharfen Worten, sprach die Angeklagten aber frei. Es lasse sich kein Straftatbestand nachweisen, so das Gericht (Urt. v. 02.01.2013).

Das Paulchen-Panther-Lied abzuspielen bedeute nicht gleichzeitig, die NSU-Morde zu billigen. Ob es anders geurteilt hätte, wenn die Beschuldigten sich nicht oder nicht schon unmittelbar nach dem Abspielen eines Teils des Liedes von den NSU-Morden distanziert hätten, ließ das Münchener Amtsgericht (AG) offen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG München spricht Neonazis frei: Abspielen von Paulchen-Panther-Lied nicht strafbar . In: Legal Tribune Online, 03.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7900/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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