AG Krefeld: Urteil in Fall von "Froschmord"

12.05.2011

Der Angeklagte hatte die bei seinem Nachbarn lebende Amphibie mit einem Luftgewehr erschossen. Das AG Krefeld verurteilte den Schützen am Donnerstag nun wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Frosch "Knötti" war in der Nacht des 1. Juli 2010 in Krefeld von einer Kugel tödlich getroffen worden. Der Nachbar des Froschbesitzers wurde nun vom Krefelder Amtsgericht (AG) verurteilt - nicht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, sondern wegen unerlaubten Besitzes von zwei Gewehren.

Der arbeitslose Täter bestritt den "Meuchelmord" am Grünfrosch. Dagegen war er geständig, was die beiden Gewehre anging, die die Polizei bei ihm gefunden hatte. Eine Erlaubnis für die Waffen hatte er nicht.

Das Geständnis ermöglichte dem Amtsrichter ein salomonisches Urteil mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Die Strafe sei geeignet, den Hartz-IV-Empfänger, der die Benutzung der Gewehre bestritten hatte, von der Begehung weiterer Taten abzuhalten. Die Sache mit dem Frosch stellte das Gericht dafür ein.

dpa/cla/LTO-Rdaktion:

 

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Zitiervorschlag

AG Krefeld: Urteil in Fall von "Froschmord" . In: Legal Tribune Online, 12.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3258/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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