AG Hamburg
Freispruch für Anwalt in Signalgeber-Prozess
07.11.2011
Nach Ansicht des Gerichts hat sich der Anwalt aber nicht strafbar gemacht, weil er das Plastikröhrchen in einer geschlossenen Aktentasche transportiert und mit Einwilligung des Richters im Sitzungssaal vorgezeigt hatte. Zudem habe dafür ein berechtigtes Interesse bestanden, sagte der Richter in seiner Begründung.
Nach Ansicht der Anklage hat der Anwalt jedoch fahrlässig gegen das Waffengesetz verstoßen. Der Staatsanwalt kündigte noch in seinem Plädoyer an, in Berufung zu gehen. Mit dem Gegenstand können optische Notsignale etwa beim Segeln oder Bergsteigen abgegeben werden.
dpa/age/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, AG Hamburg: Freispruch für Anwalt in Signalgeber-Prozess. In: Legal Tribune ONLINE, 07.11.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4737/ (abgerufen am 23.05.2012)
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