AG Frankfurt am Main
25 Prozent Mietminderung für Weihnachten ohne Heizung
28.10.2011
In der Wohnung war kurz vor Weihnachten die Ölheizung ausgefallen. An den Feiertagen saß die Familie im Kalten. Dies stellt nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Frankfurt einen Mangel dar, "der die Tauglichkeit der
Wohnung zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt" (Urt. v. 28.10.2011, Az. 33 C 588/11-76).
Wenn die Heizung während der Heizperiode "und noch dazu über die Weihnachtsfeiertage" ausfalle, sei die Minderung von einem Viertel der Monatsmiete begründet.
dpa/cla-Redaktion
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Zitiervorschlag
, AG Frankfurt am Main: 25 Prozent Mietminderung für Weihnachten ohne Heizung. In: Legal Tribune ONLINE, 28.10.2011, http://www.lto.de/persistent/a_id/4686/ (abgerufen am 25.05.2013)
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