Demonstration in Dresden

Unverständnis über Verurteilung von Anti-Nazi-Aktivist

21.01.2013

Rund 450 Menschen haben am Freitagabend in Dresden gegen ein Urteil des Amtsgerichts über einen Anti-Nazi-Demonstranten protestiert. Die Demonstranten versammelten sich in der Dresdner Altstadt und zogen dann zum Landgericht. Die Polizei teilte am Samstag mit, es sei alles friedlich verlaufen.

Anlass des Protests war die Verurteilung eines 36 Jahre alten Berliners. Der Familienvater war Medienberichten zufolge zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er nach Überzeugung der Richter am 19. Februar 2011 per Megafon zum Durchbruch einer Polizeisperre aufgerufen hatte. Auch Spitzenpolitiker von SPD, der Linken und den Grünen hatten das Urteil als unangemessen kritisiert.

Mit stundenlangen Protesten und teilweise gewaltsamen Blockaden hatten am 19. Februar 2011 tausende Menschen, darunter Spitzenpolitiker der Linken, in Dresden einen genehmigten Aufmarsch von Rechtsextremen verhindert. Die Polizei nahm damals mehr als 50 Demonstranten wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Körperverletzung und Widerstandes gegen Polizeibeamte in Gewahrsam.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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, Demonstration in Dresden: Unverständnis über Verurteilung von Anti-Nazi-Aktivist. In: Legal Tribune ONLINE, 21.01.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/8009/ (abgerufen am 25.05.2013)

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Kommentare

22.01.2013 19:28
Das Urteil ist absurd, zumal die "Schuld" des Angeklagten nichtmal bewiesen werden konnte. Ständig ruft die Politik dazu auf, dass man sich den Braunen in den Weg stellen soll. Und was passiert, wenn es mal einer tut?
Zweifler Auf diesen Kommentar antworten
Antwort auf den Kommentar von Zweifler 08.02.2013 18:50
Das Urteil ist ausnahmsweise einmal gerecht. (...)
Artariastein

23.01.2013 11:27
Nach Auffassung des Gerichts war die Schuld bewiesen, weil die Feststllung der Schuld ja die Grundlage der Bestrafung ist. Außerdem gibt es noch eine zweite (Tatsachen-)Instanz. Vielleicht gelang das Landgericht zu einer anderern Auffassung. Ansonsten wird es eng. Gegn friedlichen Protest ist sicherlich nichts einzuwenden. Sollte sich der Aufruf zum Durchbrechen der Poizeikette per Megafon bewahrheiten, so ist Landfriedensbruch gegeben.

Welchen Grund sollte es für ein Durchberchen einer Poizeisperre geben. Friedlicher Protest? Das sollen alle mal die Dresdner fragen, deren Autos gebrannt haben und die sich nicht aus dem Haus getraut haben. Die Steinewerfer waren keine "Rechten". Genau solche Aktionen spielen denen in die Hände. Die können sich hinstellen und sagen: "Seht her! Wir waren friedlich!".
warlord Auf diesen Kommentar antworten

21.02.2013 07:24
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