AG Dortmund: Gefäng­nis­s­trafe für BVB-Ultras

24.11.2011

Zwei Tage vor dem Revierderby gegen Schalke 04 hat das AG Dortmund am Donnerstag zwei Ultra-Fans von Borussia Dortmund zu jeweils zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die Angeklagten hatten nach dem letzten Heimspiel gegen die Gelsenkirchener im Februar 2011 einen jungen Mann zusammengetreten.

An dem Überfall waren noch drei weitere Borussen-Fans beteiligt. Diese konnten bisher nicht identifiziert werden. Die beiden Angeklagten kennen die Namen ihrer Begleiter angeblich nicht. "Wenn sie uns die Mittäter genannt hätten, wären wir möglicherweise noch zu einer Bewährungsstrafe gekommen", sagte Richter Rolf Mattern in der Urteilsbegründung. Der Vorsitzende des Schöffengerichts nannte die Tat der beiden Männer einen "feigen und brutalen Überfall". Die Angeklagten hätten nach der Partie gegen Schalke (0:0) offensichtlich gezielt nach Gewalt gesucht. "Sie brauchten ein Opfer, einen Grund brauchten sie nicht."

Mehrere Augenzeugen sagten vor Gericht aus, die Angeklagten hätten mit voller Wucht auf den Kopf ihres Opfers eingetreten: "Das war wie bei einem Fußballer, der einen Ball kickt." Die beiden BVB-Ultras haben nun noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dann käme es am Dortmunder Landgericht zu einem neuen Prozess.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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AG Dortmund: Gefängnisstrafe für BVB-Ultras . In: Legal Tribune Online, 24.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4894/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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