AG Buxtehude
Schächten ohne Betäubung verstößt gegen Tierschutzgesetz
05.12.2011
Die beiden Männer waren von Tierschützern angezeigt worden. Hätte es im Fall des Schlachters keine Einigung gegeben, wäre es am Montag zu einem Prozess vor dem Amtsgericht (AG) Buxtehude gekommen.
Der Schlachter, der zunächst Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, muss eine Geldauflage von 1.500 Euro bezahlen, teilte das AG am Montag mit. Der Besitzer der Schlachterei hatte bereits einen Strafbefehl über 2.500 Euro akzeptiert.
Bei dem in Judentum und Islam praktizierten Schächten werden dem Tier mit einem Schnitt Halsschlagader und Luftröhre durchtrennt. Der Körper muss ganz ausbluten, weil der Glaube den Genuss von Blut verbietet.
Nach dem deutschen Tierschutzgesetz ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung aber nicht zulässig. Schächten wird laut Gerichtsangaben in Deutschland geduldet. Im dem nun abgeschlossenen Fall wurde demnach aber gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
dpa/age/LTO-Redaktion
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, AG Buxtehude: Schächten ohne Betäubung verstößt gegen Tierschutzgesetz. In: Legal Tribune ONLINE, 05.12.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4967/ (abgerufen am 23.05.2012)
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