AG Berlin-Tiergarten: Frei­spruch für Che­f­re­dak­teur der "Jungen Welt"

02.11.2011

Der verantwortliche Redakteur der linksgerichteten Berliner Tageszeitung ist am Mittwoch vom Vorwurf der Billigung von Brandanschlägen gegen Bundeswehrfahrzeuge freigesprochen worden. In der Zeitung war eine Rede der früheren RAF-Terroristin Inge Viett abgedruckt worden, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine strafbare Passage enthält.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat Viett in dem Artikel vom 4. Januar und ihrer später gleich lautenden Rede Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr gebilligt.

Es dürfe kein Unterschied gemacht werden, ob der Beitrag vor oder nach der öffentlich vorgetragenen Rede abgedruckt wurde, so das Amtsgericht (AG). Wenn Journalisten nach der Veranstaltung aus einer Rede zitieren, sei das nicht strafbar, sondern vom Recht auf Information gedeckt. Entsprechend sei auch ein Vorabdruck zulässig, argumentierte der Richter.

Die Staatsanwaltschaft vertrat eine andere Auffassung und beantragte 1.600 Euro Geldstrafe. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei der Redakteur zu verurteilen, weil er die Zeitung nicht von strafbaren Inhalten freigehalten habe.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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AG Berlin-Tiergarten: Freispruch für Chefredakteur der "Jungen Welt" . In: Legal Tribune Online, 02.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4702/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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