Dieselgate in Kalifornien: VW nun auch in den USA vor Gericht

05.01.2017

Zusätzlich zu dem Musterverfahren am LG Braunschweig muss sich Volkswagen auch vor einem amerikanischen Gericht verantworten. Der zuständige Richter lehnte ab, das Verfahren nach Deutschland zu verlegen.

Der Autobauer Volkswagen und sein ehemaliger Konzernchef Martin Winterkorn müssen sich im Dieselskandal nun auch in Kalifornien mit Klagen von US-Investoren auseinandersetzen. Der zuständige Richter Charles Breyer wies am Mittwoch den Antrag ab, den Rechtsstreit nach Deutschland zu verlegen. Hierzulande wird der größte Teil der Anlegerklagen verhandelt.

In dem US-Verfahren sind auch die Konzerntochter Audi sowie amtierende und ehemalige Manager wie VW-Markenchef Herbert Diess und Ex-USA-Chef Michael Horn angeklagt. Bei den Klägern handelt es sich vor allem um US-Pensionsfonds, die nicht direkt in VW-Aktien, sondern in sogenannte Aktien-Hinterlegungsscheine investiert hatten. Diese Wertpapiere stellen eine außerbörsliche Alternative zum Handel von ausländischen Unternehmen am US-Kapitalmarkt dar.

Die Kläger wollen Entschädigung für die Kursverluste erstreiten, die sie dabei durch den VW-Skandal erlitten haben. Genau das wollen andere Aktionäre zwar auch, der Großteil wartet aber auf die Entscheidung in Deutschland, die in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) am Landgericht (LG) Braunschweig erreicht werden soll. VW weist den Vorwurf zurück, Investoren nicht rechtzeitig über die Risiken durch die Abgasaffäre informiert zu haben.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Dieselgate in Kalifornien: VW nun auch in den USA vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 05.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21670/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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