Amateurspiel wird dennoch wiederholt: Kein Vide­o­be­wei­s­ein­satz in der Kreis­liga

26.09.2018

Den angeblichen Videobeweis in der Kreisliga hat es nie gegeben. Der Schiedsrichter hat zwar nicht auf das Handy eines Zuschauers geschaut, aber dennoch mit diesem Rücksprache gehalten hat. Deswegen wird das Spiel nun wiederholt.

Den umstrittenen Videobeweis in der Kreisliga hat es gar nicht gegeben, dennoch muss das Spiel zwischen dem SV Mölschbach und der SG Hochspeyer wiederholt werden. Schiedsrichter Peter Kremer habe sich bei der Partie von einem Zuschauer in seinem Urteil beeinflussen lassen. Allerdings nicht wie zunächst behauptet von einem Smartphone-Mitschnitt der entscheidenden Szene. Dies entschied das zuständige Sportgericht laut einem Bericht der Rheinpfalz vom Mittwoch.

Hochspeyer hatte gegen die Wertung des mit 2:3 verlorenen Spiels Protest eingelegt, weil der Referee das Siegtor für Mölschbach erst nach einem angeblichen Blick auf den Videomitschnitt eines Zuschauers gegeben haben soll. Ursprünglich hatte er den Ball zuvor im Aus gesehen und auf Abstoß entschieden. Der Fall in der Westpfalz hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt, weil der Videobeweis bisher nur in der Bundesliga zulässig ist.

Ein zweites Video, das ein Mölschbach-Fan aus anderer Perspektive aufgenommen hatte, zeigt schließlich, dass der Unparteiische zwar zu einem Zuschauer gelaufen war, allerdings nie auf ein Handy geschaut hatte. Ein klarer Regelverstoß sei die Rücksprache mit dem Zuschauer trotzdem gewesen, weshalb die Partie wiederholt werden muss, begründete das Sportgericht seine Entscheidung.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Amateurspiel wird dennoch wiederholt: Kein Videobeweiseinsatz in der Kreisliga . In: Legal Tribune Online, 26.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31153/ (abgerufen am: 26.03.2024 )

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