VG Berlin: Ein Mäd­chen im Kna­ben­chor?

12.08.2019

Wird sie wegen ihres Geschlechts unzulässig diskriminiert oder rechtfertigen Unterschiede zwischen Mädchen- und Jungenstimmen ihre Ablehnung? Ein Mädchen will sich jedenfalls in den Staats- und Domchor zu Berlin einklagen.

Ein neun Jahre altes Mädchen will sich in den bisher nur mit Jungen besetzten Staats- und Domchor zu Berlin einklagen. Das Kind sang nach Angaben des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin zunächst im Kinderchor der Komischen Oper Berlin und später in der Domsingschule in Frankfurt am Main. Im November habe die Mutter sodann vergeblich um Aufnahme ihrer Tochter in den Staats- und Domchor zu Berlin gebeten. Über den Fall soll am kommenden Freitag verhandelt werden (Az. VG 3 K 113.19).

Bei einem Vorsingen im März lehnte die Auswahlkommission das Mädchen unter anderem wegen ungenügender Motivation für einen Einstieg in den Domchor ab. Es fehle damit an einer Grundlage für eine Ausbildung. Zudem bestünden Zweifel an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, was Grundlage für die Ausbildung einer Kinderstimme sei, so das Gremium.

Das klagende Mädchen, dessen Rechte von seiner Mutter geltend gemacht werden, ist der Auffassung, die Ablehnung verletze seinen Anspruch auf gleiche Teilhabe an staatlichen Leistungen und Förderung. Die Zugangsbeschränkung auf Jungen diskriminiere damit in unzulässiger Weise.

Nach eigenen Angaben ist der Staats- und Domchor zu Berlin einer der renommiertesten Knabenchöre Deutschlands. Er betont, dass die Ablehnung nicht vor allem auf das Geschlecht zurückgehe. So wäre das Mädchen aufgenommen worden, wenn sich die Auswahlkommission von außergewöhnlicher Begabung, hoher Leistungsmotivation und entsprechender Kooperationsbereitschaft der Erziehungsberechtigten hätte überzeugen können und wenn die Stimme dem angestrebten Klangbild eines Knabenchores entsprochen hätte. Das sei aber nicht der Fall, so das Auswahlgremium des Staats- und Domchors. Zwischen Mädchen- und Jungenstimmen bestünden anatomische Unterschiede, was zu differenzierten Chorklangräumen führe. Die hierauf zurückzuführende, häufigere Ablehnung von Mädchen sei durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin: Ein Mädchen im Knabenchor? . In: Legal Tribune Online, 12.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36987/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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