Hausbesetzung im engsten Kreis der Familie: US-Gericht: 30-Jäh­riger muss bei seinen Eltern aus­ziehen

23.05.2018

Ein 30-Jähriger will zu Hause wohnen bleiben. Nun hat ein US-Gericht seinen Eltern recht gegeben und den Auszug angeordnet. Die Forderung des Sohnes nach einer sechsmonatigen Kündigungsfrist bezeichnete das Gericht als "unerhört".

Trotz fünf schriftlicher Bescheide und eines Geldangebots von umgerechnet knapp 1000 Euro weigert sich ein 30-Jähriger, aus dem Haus seiner Eltern im US-Bundesstaat New York auszuziehen. Ein Richter des Obersten Gerichts des Bezirks Onondaga gab den Eltern nun recht - und wies den Sohn an, das Haus in Camillus rund 420 Kilometer nordwestlich von New York zu verlassen, wie US-Medien berichteten. 

Die Verhandlung am Dienstag soll nur eine halbe Stunde gedauert haben. Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Sohn bezeichnete Richter Donald Greenwood die Forderung des Mannes nach einer zusätzlichen sechsmonatigen Kündigungsfrist als "unerhört". Eine klare Frist bis zum Auszug setzte der Richter jedoch nicht.

Aus Sicht des jungen Mannes besteht seit Jahren eine "Wohnübereinkunft": Es sei nie verlangt worden, dass er einen Beitrag zu den Ausgaben leiste oder bei den Hausarbeiten oder der Instandhaltung des Hauses helfe, zitierte CNN aus Gerichtsakten. Andere US-Medien veröffentlichten Briefe der Eltern an Ihren Sohn. Dort heißt es etwa: "Michael, nach einer Diskussion mit deiner Mutter haben wir entschieden, dass Du sofort das Haus verlassen sollst." Auch hätten die Eltern ihrem erwachsenen Sohn Geld für den Auszug angeboten. Das alles nutzte offenbar nichts.

Nach dem Gerichtsbeschluss erklärte der junge Mann Journalisten, dass er die Entscheidung anfechten wolle – und kehrte allem Anschein nach in das Haus seiner Eltern zurück.

kus 

mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Hausbesetzung im engsten Kreis der Familie: US-Gericht: 30-Jähriger muss bei seinen Eltern ausziehen . In: Legal Tribune Online, 23.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28751/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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