Urteil in Südkorea: Hunde sind nicht zum essen da

21.06.2018

In Asien kann auch mal Hund auf der Speisekarte landen. Ein südkoreanisches Gericht hat die Schlachtung von Hunden zum Verzehr nun aber als rechtswidrig eingestuft. Tierschützer erhoffen sich nun eine Signalwirkung des Urteils.

In Südkorea kann durchaus auch mal Hund auf der Speisekarte stehen. Die Tiere werden dort nicht nur als Haustiere gehalten, in Hundefarmen werden die Tiere extra für den Verzehr gezüchtet und geschlachtet. Damit könnte aber bald Schluss sein: Nach einer Entscheidung des Regionalgerichts in Bucheon ist der Fleischverzehr kein ausreichender Grund für das Töten von Hunden.

Wie die tagesschau berichtet, gab das Gericht damit einer Klage der Tierschutzorganisation Care gegen einen Betreiber einer Hundefarm statt. Die Tierschützer warfen dem Betreiber vor, gegen Hygienevorschriften zu verstoßen und die Tiere "ohne berechtigten Grund zu töten". Über Vorschriften wie Hygienebestimmungen versuchen die südkoreanischen Behörden schon seit Längerem, der Hundezucht zur Lebensmittelproduktion einen Riegel vorzuschieben, ein gesetzliches Verbot fehlt allerdings bisher.

Die Tierschützer hoffen nun, dass die Hundefleischproduktion in ganz Südkorea als illegal eingestuft wird. Die Betreiber der Hundefarmen kündigten dagegen an, das Urteil nicht zu akzeptieren und forderten die Politik zu einer Klarstellung auf. "Auch Kühe, Schweine, Hühner und Enten werden gezüchtet, um sie zu essen. Warum nicht auch Hunde?", fragte ein Farmbesitzer. Nach Schätzungen der Nachrichtenagentur AFP werden jährlich rund eine Million Hunde in Südkorea gegessen. 

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Urteil in Südkorea: Hunde sind nicht zum essen da . In: Legal Tribune Online, 21.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29311/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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