Klage gegen Subway: Es kommt doch auf die Länge an

27.02.2014

Ärger für Subway: Weil die Sandwiches der Fastfoodkette angeblich nicht die versprochene Länge aufweisen, haben drei Männer in New Jersey Klage eingereicht. Das Unternehmen generiere durch die zu kurz geratenen Subs Einnahmen im dreistelligen Millionenbereich. Auch deutsche Filialen sind laut einem Bericht der Welt alarmiert.

Eigentlich ist erstaunlich, dass es überhaupt so lang gedauert hat. Schon Anfang des vergangenen Jahres sah sich Subway einer Welle der digitalen Entrüstung ausgesetzt, als ein australischer Kunde ein Foto eines "footlong" Subs neben einem Maßband auf Facebook stellte. Auf dem Bild war deutlich zu erkennen, dass das Sandwich keineswegs 12 Inches (entspricht einem Fuß) lang war, sondern etwa ein Inch kürzer. Das Bild erntete binnen kürzester Zeit über 130.000 Likes und wurde vielfach nachgestellt, oft mit ähnlichen Ergebnissen.

Subway wiegelte mit der Behauptung ab, "footlong" sei nur als Name zu verstehen und nicht als akkurate Beschreibung der Länge. Diese könne aufgrund von Abweichungen bei der Zubereitung vor Ort leicht variieren. Mit dieser Begründung wollten sich zwei Männer aus New Jersey offenbar nicht zufrieden geben und reichten im Januar 2014 Klage gegen das Unternehmen ein.

Angeblich dreistellige Millionensumme durch zu kurze Subs erwirtschaftet

Die New York Post zitiert den Anwalt der beiden Männer. Man wolle erreichen, dass die verkauften Sandwiches in Zukunft entweder so lang seien, wie versprochen, oder mit einem entsprechenden Disclaimer versehen würden, wie McDonald's dies auch bei seinem Quarter Pounder tue. Ach ja, und eine monetäre Entschädigung wäre natürlich ebenfalls schön.

Hierzu werden in einer zweiten Klage, ebenfalls in New Jersey anhängig, einige erhellende Berechnungen angestellt. Nach Schätzung der Anwälte kommen etwa 25 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen von Subway, 2,85 Milliarden Dollar, aus dem Verkauf von footlong Subs. Etwa fünf Prozent davon, also 142,5 Millionen Dollar, sollen aufgrund der Größendiskrepanz "unfair und betrügerisch" erwirtschaftet worden sein. Eine beträchtliche Zahl also, um in Vergleichsverhandlungen einzusteigen.

Wie die Welt berichtet, hat Subway nun in seinen deutschen Fillialen eine gründliche Prüfung der Sandwich-Länge durchgeführt, womöglich auch, um etwaigen Klagen vorzubeugen. Immerhin: Wenn das Fertigungsverfahren das gleiche ist, dürfte Subway in Deutschland einen leichten Standortvorteil haben. Denn ein Fuß entspricht 30,48 Zentimetern, die Subs werden hierzulande aber mit der Angabe "30 cm" beschrieben. Etwas Spielraum ist also schon mal eingepreist.

cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Klage gegen Subway: Es kommt doch auf die Länge an . In: Legal Tribune Online, 27.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11180/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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