Zeitgemäßes Urteil in Spanien: Mann muss Urteil gegen sich 30 Tage lang täg­lich tweeten

16.09.2015

Der Chef einer spanischen Verbraucherrechtsorganisation twitterte beleidigende Kurznachrichten gegen Konkurrenten. In Sevilla verurteilte ihn ein Gericht dazu, das gegen ihn verhängte Urteil täglich auf gleiche Weise zu veröffentlichen.

Im spanischen Sevilla ist ein Mann unter anderem dazu verurteilt worden, das gegen ihn ausgesprochene Urteil 30 Tage lang zu den Stoßzeiten einmal täglich auf seinem eigenen Twitter-Account zu veröffentlichten. Der Leiter einer spanischen Verbraucherrechtsorganisation hatte den Kurznachrichtendienst nach Überzeugung des Gerichts über zwei Jahre lang genutzt, um Unwahrheiten, Gerüchte und Beleidigungen über eine Konkurrenzorganisation zu verbreiten, wie der Guardian berichtet.

In der Entscheidung ist genau festgelegt, zu welchen Zeiten er sie auf Twitter veröffentlichen muss: Entweder von morgens 9 Uhr bis nachmittags 14 Uhr oder von nachmittags 17 Uhr bis abends 22 Uhr. Die Richter wussten auch von der 140-Zeichen-Begrenzung eines Tweets, weshalb sie den Mann gleichzeitig dazu anwiesen, ein Tool zu nutzen, das die Zahl der erlaubten Zeichen erhöht - immerhin ist das Urteil vier Absätze lang. Zusätzlich muss der Mann 57 besonderes diffamierende Tweets löschen und 4.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Wie die britische Zeitung weiter meldet, ist das Urteil letzte Woche auch in zweiter Instanz bestätigt worden. Kurz darauf wollten mehrere Twitter-User von dem Verurteilen wissen, wann er gedenke, mit dem ersten der 30 Tage zu beginnen. Seine kurzgebundene Antwort: "niemals."

ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zeitgemäßes Urteil in Spanien: Mann muss Urteil gegen sich 30 Tage lang täglich tweeten . In: Legal Tribune Online, 16.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16908/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen