Streit um Affen-Selfies vor dem Ende?: "Der erste Mensch, der von einem wilden Tier ver­klagt wird"

22.08.2017

Ein Makake, der Selfies knipst, ein Naturfotograf, der sich in den Ruin getrieben sieht und eine Wissenschaftlerin in Handschellen: Der Streit um das Urheberrecht eines Affen an seinem Selfie sorgt in den USA für Aufsehen.

Ein Affe auf der indonesischen Insel Sulawesi grinst im Jahr 2011 in die Linse einer Kamera und drückt ab. Die Bilder gehen als "Affen-Selfies" um die Welt. Ein britischer Fotograf, David J. Slater, glaubt das Motiv seines Lebens geschossen zu haben. Er vermarktet die Fotos. Doch bald schon wird angezweifelt, dass er überhaupt die Rechte an den Bildern hat. Müssten diese nicht beim Affen liegen? Oder gehören die Fotos der Allgemeinheit?

Im Jahr 2015 klagt im US-Staat Kalifornien die Tierrechtsorganisation Peta im Namen des Affen Naruto auf die Rechte an den Bildern. Der Fall wurde vor kurzem in zweiter Instanz vor einem Gericht in San Francisco verhandelt, nachdem die Klage zunächst abgewiesen wurde.

Es geht weiterhin um die Frage, ob ein Tier Urheberrechte haben kann. "Ich bin der erste Mensch in der Geschichte, der von einem wilden Tier verklagt wird, glaube ich", sagt Slater der Deutschen Presse-Agentur. Der Affe habe die Bilder gemacht, ihm sollten die Rechte gehören, findet Peta-Justiziar Jeffrey Kerr. "Er sollte nicht anders behandelt werden, nur weil er kein Mensch ist."

Fotograf mittlerweile hoch verschuldet

Während die Tierrechtsaktivisten davon ausgehen, dass der Affe die Kamera von sich aus in die Hand nahm, berichtet Slater, wie er die Tiere mit viel Mühe dazu verleitet habe. "Ich stellte die Kamera auf ein Stativ (...). Sie spielten mit der Kamera, dabei wurden natürlich unausweichlich ein paar Bilder gemacht", schreibt Slater auf seiner Website. Ob es ein Urteil geben wird, ist ungewiss. Die Streitparteien verhandeln derzeit über einen Vergleich. Am Donnerstag wollen sie das Gericht über den Stand der Gespräche informieren.

Doch für Slater hat der Prozess schon jetzt drastische Folgen, wie er sagt. Der Fotograf fürchtet um seine wirtschaftliche Existenz. Er sei infolge des Verfahrens emotional und finanziell abgebrannt. Für die Anwaltskosten habe er sich tief verschulden müssen.

Einnahmen aus der Vermarktung der Bilder habe er kaum, sagt er. Grund dafür sei, dass eines seiner Fotos von der Online-Datenbank Wikimedia-Commons als urheberrechtsfrei geführt werde. Die Stiftung argumentiert, das Bild sei im öffentlichen Besitz und könne frei verwendet werden, weil ein Affe es gemacht habe. Die US-Behörde für Urheberrecht scheint diese Ansicht zu unterstützen. In einem Handbuch zum Copyright-Law heißt es ausdrücklich, ein Foto, das ein Affe gemacht habe, könne nicht urheberrechtlich geschützt werden.

Zitiervorschlag

Streit um Affen-Selfies vor dem Ende?: "Der erste Mensch, der von einem wilden Tier verklagt wird" . In: Legal Tribune Online, 22.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24065/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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