Angst vor offiziellen Dokumenten: Wer sich fürchtet, gewinnt

14.09.2016

Ein Mann in Schweden stand wegen eines nicht angemeldeten Mopeds vor Gericht. Seine Verteidigung: Angst vor offiziellen Dokumenten. Diese Strategie ging auf. 

Ob Post von der Bußgeldstelle oder dem Finanzamt, jeder kennt es: dieses Unwohlsein beim Öffnen eines Briefes, dessen Umschlag schon nichts Gutes verheißt. Steigert sich das dann zu regelrechter Angst, kann einen diese sogar vor Strafe bewahren. So geschehen bei einem Mann in Schweden, der sich wegen eines nicht angemeldeten Mopeds verantworten musste. Dies berichtete am Dienstag unter anderem das Online-Magazin loweringthebar.net unter Berufung auf schwedische Medien.

Seine Argumentation ist gleichzeitig überaus kreativ und doch schlüssig: Weil er aufgrund seiner Angst vor offiziellen Dokumenten nicht in der Lage gewesen sei, einen behördlichen Brief zu öffnen, habe er auch nicht Kenntnis davon erlangen können, dass er das Moped anmelden sollte. Schon der bloße Anblick eines Fensterumschlages bringe ihn völlig aus der Fassung, so das Vorbringen des Angeklagten. "Officaldocuphobia" wurde diese offenbar krankhafte Angst getauft. 

Der Mann wurde aber wegen anderer Gesetzesverstöße im Straßenverkehr verurteilt, darunter Trunkenheit am Steuer. Das könnte vielleicht der Grund für das Gericht gewesen sein, die Fahrt mit dem nicht angemeldeten Moped zu vernachlässigen. Es fand, der Mann habe jedenfalls nicht vorsätzlich gehandelt, als er das Moped ohne Anmeldung fuhr.

Wer nun schon einmal die angsterfüllte Miene probt, sollte aber wissen: Eine solche Verteidigung versuchte 2008 auch eine Frau aus Nordrhein-Westfalen, hatte damit aber keinen Erfolg. Dies berichtete damals der amerikanische Nachrichtensender NBC News unter Berufung auf eine Meldung von Associated Press (AP).

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Angst vor offiziellen Dokumenten: Wer sich fürchtet, gewinnt . In: Legal Tribune Online, 14.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20571/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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