OLG Köln ist nicht auf den Hund gekommen: "Xavier ist kein Fall für die Justiz"

03.02.2020

Nur ein Hoden im Hodensack - ist so ein Mops zuchtfähig? Das OLG Köln entschied diese Frage nicht, das solle bitte der Verband selbst klären.

Der Mops Xavier ist mehrfach prämiert, obwohl er nur einen Hoden haben soll. Doch ob das nun den Regeln des Welthundesverbands entspricht oder nicht, das solle der Verein intern klären, entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Urt. v. 31.01.2020, Az. 6 U 187/19).

Der klagende Mopszüchter besuchte im September 2018 eine Hundeschau in Hamm. Dort entdeckte er den Konkurrenz-Mops Xavier. Er untersuchte den Hund und machte dabei nur einen Hoden im Hodensack aus. Er beschwerte sich umgehend: Das Tier sei nicht zuchtfähig.

Der zuständige Verein wies den Vorwurf jedoch zurück. Das wollte der Mopszüchter aber nicht auf sich beruhen lassen und wandte sich an das Landgericht Köln (LG). Er versuchte, den Verein zu zwingen, die Männlichkeit des Mopses von Fachleuten untersuchen zu lassen und das Tier dann zu sperren, wenn Xavier keine normal entwickelten Hoden hätte. Das LG wies die Klage jedoch ab (Urt. v. 10.7.2019, 28 O 438/18): Der Mopszüchter müsse seine Rechte aus der Vereinsmitgliedschaft, auf die er sich berief, vereinsintern geltend machen. Ein Fall für die Justiz sei der Streit nicht. 

Der Mopszüchter gab jedoch nicht auf und zog weiter vor das OLG Köln. Doch auch hier blieb er nun ohne Erfolg. Das OLG hat die Berufung gegen das Urteil des LG Bonn zurückgewiesen. Der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Köln ist nicht auf den Hund gekommen: "Xavier ist kein Fall für die Justiz" . In: Legal Tribune Online, 03.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40071/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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