Perücke im Gefängnis: Neu­see­länder darf sein Toupet behalten

16.03.2017

Weil sein Selbstbewusstsein litt, gewährte die Gefängnisdirektion in Neuseeland einem Gefangenen ein Toupet – das er auf einer Flucht ins Ausland nutzte. Inzwischen ist er wieder in Haft. Das Haarteil darf ihm aber nicht weggenommen werden.

In Neuseeland hat sich ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder das Recht erstritten, im Gefängnis ein Toupet tragen zu dürfen. Ein Gericht entschied am Donnerstag, dass die Justizvollzugsanstalt in Auckland ihm sein künstliches Haarteil zurückgeben muss. Die Forderung nach 5.000 neuseeländischen Dollar (etwa 3.270 Euro) Schadensersatz wies das Gericht jedoch zurück.

Der ziemlich kahlköpfige Mann, der wegen eines Mordes seit 1996 im Gefängnis sitzt, hatte sich 2014 während eines Freigangs mit einem gefälschten Pass - und dem Toupet auf dem Kopf - ins Ausland abgesetzt. Als er geschnappt wurde und zurück ins Gefängnis kam, ließ die Gefängnisdirektion das künstliche Haupthaar, das ihm erst kurz vor dem Fluchtversuch gewährt wurde, beschlagnahmen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass damit gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen werde.

Der Mann hatte im Alter von 17 Jahren einen 13-jährigen Jungen missbraucht, später dann dessen Vater erstochen und dafür lebenslänglich bekommen. Wegen der Flucht wurde er zu weiteren 33 Monaten Gefängnis verurteilt. Vor Gericht hatte er unter anderem darüber geklagt, dass er durch das Wegnehmen des Toupets lächerlich gemacht worden sei. Außerdem sei das Haarteil ein "Kunstwerk" und damit durch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt. Zudem schütze sein Toupet ihn im Sommer vor Sonnenbrand und im Winter vor Kälte.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Perücke im Gefängnis: Neuseeländer darf sein Toupet behalten . In: Legal Tribune Online, 16.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22390/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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