Vorschrift ist Vorschrift: Ins Gefängnis wegen nicht zurückgebrachtem Video

25.02.2014

Späte Strafe: Eine Frau im amerikanischen Bundesstaat South Carolina lieh im Jahr 2005 einen Film in der Videothek aus, brachte diesen aber nie zurück. Fast zehn Jahre später wurde sie nun belangt - und musste im Gefängnis übernachten.

Wie der Lokalsender WYFF4 meldet, hatte die heute 27-Jährige Michelle Finley 2005 in einer Videothek im Landkreis Pickens den Film "Das Schwiegermonster" ausgeliehen, diesen jedoch nie zurückgebracht. Der Inhaber der Videothek zeigte den Sachverhalt bei den Behörden an, Frau Finley soll daraufhin mit mehreren Schreiben aufgefordert worden sein, bei der Polizei vorstellig zu werden. Als dies erfolglos blieb, erging ein Haftbefehl. Sie selbst bestreitet, die Briefe je erhalten zu haben.

Falls doch, dann hatte sie die Schreiben wohl genau so gründlich vergessen wie seinerzeit die Videokassette, als sie am 13. Februar 2014 in einer Polizeiwache in Pickens vorstellig wurde, um eine ganz andere Straftat anzuzeigen. Dort wurden ihre Personalien aufgenommen, und der neun Jahre alte, aber immer noch gültige Haftbefehl kam zum Vorschein. Vorschrift ist Vorschrift, dachte sich der diensthabende Polizist, und sperrte Finley über Nacht in einer der Zellen ein. Am Tag darauf wurde sie von einem Richter gegen eine Kaution von 2.000 Dollar freigesetzt.

Die Videothek, aus der das corpus delicti stammte, ist übrigens seit Jahren geschlossen.

cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vorschrift ist Vorschrift: Ins Gefängnis wegen nicht zurückgebrachtem Video . In: Legal Tribune Online, 25.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11135/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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