Urteil in Irland: Ecstasy-Besitz vorübergehend legal

11.03.2015

Ein Gericht in Dublin hat am Dienstag ein Gesetz für ungültig erklärt, insoweit damit der Besitz von psychoaktiven Substanzen verboten wurde. Damit ist der Missbrauch von Drogen wie Ecstasy kurzzeitig legal. Die Gesetzeslücke soll aber umgehend geschlossen werden.

Ecstasy, Ketamin, "Zauberpilze" und andere Drogen sind nach einem Urteil in Irland vorübergehend legal geworden. Ein Gericht in Dublin erklärte am Dienstag Teile eines Gesetzes für ungültig, die den Missbrauch von zahlreichen Substanzen unter Strafe gestellt hatten.

Das Berufungsgericht hatte den Fall eines Mannes behandelt, der 2012 wegen Besitzes von 4-Methylethcathinon (4-MEC) verurteilt worden war. Die psychoaktive Substanz war in Irland vor vier Jahren gemeinsam mit etwa 100 anderen verboten worden. Diese Verordnung erklärten drei Richter des Gerichts nun für ungültig - und mit ihr das Verbot anderer Drogen derselben Kategorie.

Das irische Parlament kam noch am Abend zusammen, um die entstandene Gesetzeslücke zu schließen. Die Gesetzesvorlage dafür sei schon vorbereitet gewesen, teilte das Gesundheitsministerium in Dublin mit. Ziel sei, das Verbot innerhalb von 24 Stunden wieder zu verankern. Damit es in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Oberhauses und der Unterzeichnung des Präsidenten.

Heroin, Kokain oder Cannabis sind von der Gesetzeslücke nicht betroffen. Auch der Verkauf und die Weitergabe der Drogen, die vorübergehend legal wurden, blieb verboten. Die neue Gesetzgebung werde den Status quo wiederherstellen, sagte Gesundheitsminister Leo Varadkar. Er appellierte an alle, die die kurzzeitige Entkriminalisierung ausnutzen wollten, an ihre Gesundheit zu denken. Das Ministerium geht davon aus, dass die Gesetzeslücke noch am Mittwoch geschlossen sein wird.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Urteil in Irland: Ecstasy-Besitz vorübergehend legal . In: Legal Tribune Online, 11.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14914/ (abgerufen am: 15.04.2024 )

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