Schweizer Gericht spricht Angeklagten frei: Keine "Schreckung der Bevölkerung" über Facebook

29.04.2015

"Pow!!!!Pow!!!!Pow!!!!" - Wer seinen Facebook-Bekanntschaften auf diese Weise mit Rache für ausbleibende Geburtstatgsglückwünsche droht, muss dennoch keine Strafe wegen "Schreckung der Bevölkerung" in der Schweiz befürchten. Der deswegen verurteilte Mann wurde nun vom Schweizer Bundesgericht freigesprochen. Auch, wenn die Schweiz klein ist - 300 virtuelle Freunde machen noch kein Volk aus.

Wer seinen Facebook-Freunden droht, schreckt damit nicht die Schweizer Bevölkerung. Mit dieser Begründung, die am Mittwoch veröffentlicht wurde, hat das Bundesgericht in Lausanne (Schweiz) einen Angeklagten freigesprochen (Urt. v. 08.04.2015, Az. 6B 256/14).

Der Mann hatte 2012 im sozialen Netzwerk gepostet, all jene, die ihm nicht gratuliert hätten, würden das bereuen und niemand könne sie mehr schützen. Die Drohung endete mit "Pow!!!!Pow!!!!Pow!!!!". Weil das wohl nicht alle seiner 290 virtuellen Freunde als Scherz empfanden, kam es zum Prozess.

Zuvor war der Mann vom Obergericht Zürich zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 10 Franken verurteilt worden. Er habe durch seinen Facebook-Post den Tatbestand der "Schreckung der Bevölkerung" erfüllt, hieß es dort.

Das oberste Gericht der Schweiz kam nun zu dem Schluss, "dass es nur zu einer Schreckung der Bevölkerung kommen kann, wenn sich eine Drohung tatsächlich gegen diese richtet", berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda. Der Freundes- oder Bekanntenkreis einer Person im virtuellen oder reellen Leben könne nach Ansicht des Bundesgerichts selbst dann nicht als "Bevölkerung" angesehen werden, wenn er beinahe 300 Menschen umfasse.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schweizer Gericht spricht Angeklagten frei: Keine "Schreckung der Bevölkerung" über Facebook . In: Legal Tribune Online, 29.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15393/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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