BVerwG lehnt Bitte um Terminverlegung ab: Juris­ten­mangel im Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium?

16.11.2018

Das Verteidigungsministerium wird ja wohl mehr als zwei fähige Juristen haben – glaubt zumindest das BVerwG. Der Urlaub eines Juristen ist jedenfalls kein Grund für eine Terminverlegung in einem simplen Fall, so die Leipziger Richter.

Ein für den 18. Februar 2019 anberaumter Termin zur mündlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Rechtsstreit zwischen dem Springer-Verlag und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird nicht verschoben. Dass der bearbeitende Jurist des Verteidigungsministeriums in der Woche Urlaub hat und sich eine andere Mitarbeiterin in Elternzeit befindet, rechtfertige eine Terminverlegung nicht, entschieden die Leipziger Richter.

Die Journalisten der Welt fordern die Herausgabe von Bundeswehr-Unterlagen zu dem ehemaligen Soldaten und späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos. Das Verwaltungsgericht Köln hatte einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Juni 2015 zum größten Teil verneint. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied im Mai 2017 dann, dass der Welt ein größeres Aktenkonvolut ausgehändigt werden müsse.

Weil der den Fall bearbeitende Jurist Ende Februar aber im Urlaub ist, bat das Verteidigungsministerium um eine Terminverlegung. Der Urlaub sei gebucht und könne nicht mehr verschoben werden. Eine andere Mitarbeiterin, die in der Vergangenheit ebenfalls an dem Fall arbeitete, sei in Elternzeit und könne die Vertretung ebenfalls nicht wahrnehmen.

 

2500 Mitarbeiter, aber nur ein kundiger Jurist: Deshalb wollte @bmvonderleyen Prozesstermin gegen @welt platzen lassen. Das #Bundesverwaltungsgericht spielt da nicht mit. Jetzt wird wie geplant über Herausgabe von Bundeswehr-Akten zum späteren #NSU-Terroristen Mundlos verhandelt pic.twitter.com/GZ7DQRzNdj

— Uwe Müller (@uwemueller_welt) 15. November 2018

 

Das BVerwG entsprach dem Ersuchen aber nicht. Angesichts der Terminierung weit im voraus und der Größe des BMVg (über 2.500 Bedienstete) sei nicht ersichtlich, warum die Einarbeitung eines weiteren Juristen nicht möglich sein sollte. Der Fall weise sowieso keine größeren Schwierigkeiten auf und habe auch keinen außergewöhnlichen Umfang. Der Termin bleibe deshalb, wie er ist. 

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG lehnt Bitte um Terminverlegung ab: Juristenmangel im Verteidigungsministerium? . In: Legal Tribune Online, 16.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32137/ (abgerufen am: 17.03.2024 )

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