AG Duisburg zu Kleinanzeige: Kind bei Ebay ange­boten

27.10.2016

Weil ein Vater seine Tochter bei Ebay-Kleinanzeigen inseriert hat, darf er nun keinen unbeaufsichtigten Kontakt mehr zu ihr haben. Das 40 Tage alte Baby sollte 5.000 Euro kosten. Die Ermittlungen wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern an.

Das Amtsgericht (AG) Duisburg hat sich am Donnerstag mit einem kuriosen Fall beschäftigt. Ein 28-jähriger Vater hatte Anfang Oktober ein Inserat auf der Handelsplattform Ebay-Kleinanzeigen aufgegeben. Inhalt der Anzeige: seine 40 Tage alte Tochter. Das einzige Kind der Flüchtlingsfamilie sollte 5.000 Euro kosten.

Mitarbeitern der Handelsplattform war das Inserat kurz nach Veröffentlichung aufgefallen. Daraufhin wurde es gesperrt und die Polizei verständigt. Diese durchsuchte dann die Wohnung der Eltern und übergab das Mädchen der Obhut des Jugendamtes. Die Ermittlungen gegen den Vater wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern derweil an. Er hatte sich wenig später der Polizei gestellt. Die Annonce sollte nur ein Scherz sein, gab er an.

Das Familiengericht hat in einem Anhörungstermin nun einige Regelungen im Hinblick auf das Baby getroffen.  Die Mutter soll mit dem Kind ohne den Vater in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Der soll keinen unbeaufsichtigten Kontakt mehr zu dem Kind haben. Wie das Familiengericht mitteilte, hat es dazu ergänzende Maßnahmen getroffen.

acr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

AG Duisburg zu Kleinanzeige: Kind bei Ebay angeboten . In: Legal Tribune Online, 27.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21000/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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