AG Cottbus verneint Wahlmanipulation: Bran­den­burger darf ein­fach nicht Apfel­könig werden

07.09.2017

Sein Wunsch, Apfelkönig einer kleinen Stadt in Brandenburg zu sein, treibt einen gescheiterten Bewerber so weit, dass er vor Gericht zieht. Aber auch sein Einwand, dass die amtierende Königin keinen Führerschein habe, konnte nicht überzeugen.

Ein Mann aus der brandenburgischen Kleinstadt Guben ist mit seiner Klage gegen die Wahl zum Apfelkönig gescheitert. Das Amtsgericht (AG) Cottbus wies die Klage des Apfelkönig-Anwärters gegen den ausrichtenden Tourismusverein am  Donnerstag ab (Urt. v. 07.09.2017, Az. 221 C 24/17). Er wollte die Abstimmung wegen angeblicher Wahlmanipulation für ungültig erklären lassen.

Der 42-Jährige hatte alles daran gesetzt, trotz seiner Niederlage bei der Wahl im Herbst 2016 doch noch gekrönt zu werden. Damals musste er das Amt einer 21-jährigen Kontrahentin überlassen, die sich bei der jährlichen Wahl durchgesetzt hatte. "Man kommt rum", hatte er kürzlich noch seine Motivation für das Ehrenamt beschrieben.

Wahl des neuen Apfelkönigs bereits nächste Woche

Der Richter am AG Cottbus sah in seinem Vorwurf, die Wahl der Konkurrentin sei manipuliert gewesen, nur "eine bloße Vermutung". Deswegen bleibe sie im Amt. Insbesondere den Einwand, dass die amtierende Apfelkönigin von Guben keinen Führerschein hat, ließ das Gericht nicht gelten, weil das keine geschriebene Bewerbungsvoraussetzung gewesen sei.

Für den gescheiterten Kandidaten wird es nun keinen ehrenamtlichen Adelstitel geben. Und selbst wenn er mit seiner Klage vor Gericht Erfolg gehabt hätte und die Wahl tatsächlich für ungültig erklärt worden wäre, hätte er als Apfelkönig nicht mehr lange regieren können: Am kommenden Wochenende wird beim "Gubener Appelfest" von den Festbesuchern bereits der 23. Apfelkönig gewählt. Das Ehrenamt gilt ein Jahr lang, erstmals waren 2016 Männer zugelassen worden. Dabei gibt es in der Grenzregion Guben laut Tourismusverein gar keine Apfelplantagen mehr - das Ehrenamt knüpft nur an die einstige Tradition an.

Apfelkönig-Anwärter fordert 25.000 Euro Schadensersatz

Der Anwalt des Tourismusvereins, der die Wahl jährlich ausrichtet, zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Jetzt gebe es eine stabilere Grundlage zu dem Thema, sagt Klaus-Dieter Fuhrmann nach der Entscheidung. Für den regierenden Bürgermeister Fred Mahro war den Prozess hingegen eine Farce: "Dass sich die Justiz mit dieser Posse beschäftigen muss", kommentierte er die Verhandlung im August.

Ein Ende hat der Streit um die Apfelkönigwahl allerdings noch nicht. Nach der Gerichtsentscheidung kündigte der unterlegene Bewerber bereits an, dass er in Berufung gehen werde: "Das lasse ich mir nicht gefallen."

Aber nicht nur dieses Verfahren beschäftigt die Justiz. Neben dem Hauptsacheverfahren, in dem jetzt die Entscheidung fiel, fordert der Möchtegern-Apfelkönig in weiteren Klagen unter anderem vom Tourismusverein Schadensersatz. Dafür, dass er zur diesjährigen Wahl, die am kommenden Wochenende stattfindet, als Bewerber nicht zugelassen wurde, verlangt er 20.000 Euro. Allerdings muss der gescheiterte Apfelkönig-Anwärter zunächst einen Kostenvorschuss von rund 1.00 Euro zahlen, welcher laut AG Cottbus noch nicht eingegangen ist.

Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf 25.000 Euro. Am 19. September soll es vor dem Amtsgericht nun erst einmal um andere Klagen des 42-jährigen zum Thema Apfelkönig gehen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Cottbus verneint Wahlmanipulation: Brandenburger darf einfach nicht Apfelkönig werden . In: Legal Tribune Online, 07.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24383/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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