Bayer und Monsanto: US-Wett­be­werbs­hüter geneh­migen den Mil­li­ar­den­deal

30.05.2018

Bayer ist mit der geplanten Übernahme von Monsanto fast am Ziel. Die US-Behörden haben den mehr als 50 Milliarden Euro schweren Deal mit Auflagen genehmigt. Es ist der größte Firmenkauf, den je ein deutscher Konzern im Ausland gestemmt hat.

Der Bayer-Vorstandsvorsitzende Werner Baumann war erst wenige Tage im Amt, als er 2016 zum größten Wurf in der Geschichte des Konzerns ausholte und die Übernahme des Wettbewerbers Monsanto ankündigte. Nun ist der 55-jährige Top-Manager fast am Ziel: Die US-Behörden haben der mehr als 62,5 Milliarden Dollar (rund 50 Mrd. Euro) schweren Transaktion zugestimmt - allerdings mit weitreichenden Auflagen. Im März hatte schon die EU-Kommission den Deal durchgewunken, jedoch ebenfalls unter strengen Bedingungen.

Die Genehmigung der US-Behörden ist ein Meilenstein. Auch wenn Mexiko und Kanada noch zustimmen müssen, gilt die Transaktion Bayer/Monsanto damit als sicher. Es ist die größte Übernahme eines deutschen Unternehmens im Ausland.

Bayer muss mehr Geschäft an BASF verkaufen als erwartet

Der Dax-Konzern Bayer steigt durch die Übernahme des Saatgut- und Agrarchemie-Riesen Monsanto schlagartig zum weltweit größten Anbieter von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln auf. Doch Vorstandschef Baumann musste sich ins Zeug legen und erhebliche Zugeständnisse machen, damit die Kartellwächter den Milliardendeal durchwinken. Denn Bayer muss deutlich mehr Geschäftsanteile an den Rivalen BASF verkaufen als ursprünglich erwartet. Auf 7,6 Milliarden Euro beziehungsweise 9 Milliarden Dollar beläuft sich der Kaufpreis.

Die wesentlichen Veräußerungen waren schon bekannt. In zwei Tranchen muss sich der deutsche Konzern unter anderem von seinem Gemüse- und Feldsaatgut-Geschäft, von Aktivitäten bei "Digital Farming" sowie vom weltweiten Geschäft mit Glufosinat-Ammonium trennen - insgesamt geht damit ein Umsatzvolumen von 2,2 Milliarden Euro an BASF. Dem Verkauf stimmte die EU-Kommission Anfang Mai unter Auflagen zu, am Dienstagabend teilte sie zudem mit, dass sie BASF für den geeigneten Käufer halte. Das US-Justizministerium (Department of Justice, DoJ) teilt diese Ansicht.

"Gemäß den Auflagen des DoJ kann die Integration von Monsanto in den Bayer-Konzern erfolgen, sobald BASF den Erwerb der von Bayer abgegebenen Geschäfte vollzogen hat", erklärte Bayer am Dienstag. "Hiermit wird in zwei Monaten gerechnet."

Da Bayer und Monsanto fast rund um den Globus Geschäfte machen, mussten Genehmigungen in rund 30 Ländern eingeholt werden. Neben den USA waren Brasilien und die EU die wichtigsten Hürden.

Sammelklagen gegen Monsanto und Bayer

Auch wenn die Monsanto-Übernahme damit so gut wie in trockenen Tüchern ist, bleiben für Bayer große Herausforderungen. Auf der Hauptversammlung vor wenigen Tagen machten Aktionäre deutlich, dass sie sich um Monsantos schlechtes Image sorgten, das auf Bayer abstrahlen könnte. Der US-Konzern steht wegen des Pestizids Glyphosat in der Kritik, das Sammelkläger und einige Studien für krebserregend halten.

Das ist jedoch nicht alles. In den USA etwa klagen zahlreiche Bauern wegen des Herbizids Dicamba, das zwar Unkraut tötet, aber auch Nutzpflanzen - sofern sie nicht aus genetisch modifizierter Saat stammen. Auch Bayer beschäftigen Sammelklagen in den USA - etwa im Pharmageschäft im Zusammenhang mit dem Gerinnungshemmer Xarelto.

Dennoch verspricht sich der Bayer-Konzern von der Monsanto-Übernahme vor allem eine hohe Wertsteigerung und Know-how beim Saatgut und "Digital Farming". Nicht zuletzt gilt es angesichts großer Zusammenschlüsse von Konkurrenten, im Agrarchemie-Sektor nicht abgehängt zu werden. Mit der Fusion von Dow Chemicals und Dupont zum Chemiegiganten Dowdupont 2017 und der Übernahme des Schweizer Agrarchemie-Anbieters Syngenta durch den Chemieriesen Chemchina hat sich der Wettbewerb verschärft.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bayer und Monsanto: US-Wettbewerbshüter genehmigen den Milliardendeal . In: Legal Tribune Online, 30.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28877/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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