Trigema und Buchalik Brömmekamp: Ein ver­meint­lich unmo­ra­li­sches Angebot

von Dr. Anja Hall

09.10.2017

Ein Akquise-Schreiben der Kanzlei Buchalik Brömmekamp an Trigema-Chef Wolfgang Grupp hatte unerwartete Folgen: Ein wütender Adressat, großer Medienwirbel, Dementis sowie Distanzierungen. Und eine Essenseinladung bei Grupp. 

Es beginnt eigentlich ganz harmlos: Buchalik Brömmekamp, eine Kanzlei, die sich auf Restrukturierungen und Sanierungen spezialisiert hat, will potenzielle Mandanten über die Planinsolvenz in Eigenverwaltung informieren. Sie versendet dazu ein Schreiben an mehrere Textilunternehmen. Doch bei einem der Adressaten, dem Trigema-Chef Wolfgang Grupp, kommt dies gar nicht gut an.

In dem vierseitigen Schreiben der Kanzlei, das LTO vorliegt, geht es um die schwierige Lage in der Textilwirtschaft, die viele Hersteller und Händler zur Neuausrichtung zwinge. Verwiesen wird auf das 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), "ein bahnbrechendes und auf der Welt einmaliges Gesetz". Es biete Unternehmen, die sich frühzeitig unter den Schutz des Insolvenzrechts stellen, viele Sondervergünstigungen. Etwa, dass die Geschäftsführung im Amt bleibe und Löhne und Gehälter aus den Mitteln des Insolvenzgelds finanziert werden.

Weiter heißt es: "Verbesserungen der Eigenkapitalquote von mehr als 50 Prozent sind eher die Regel als die Ausnahme und eine Finanzierung des Verfahrens durch Insolvenzgeld, Nichtabführung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer und sonstiger Steuern während des vorläufigen Verfahrens und die Nichtzahlung ungesicherter Altverbindlichkeiten zeigen Effekte, die in der Regel eine Mittelzuführung von außen überflüssig macht."

Es folgen der Hinweis darauf, dass Buchalik Brömmekamp derzeit den Damenmode-Hersteller BiBA bei einer entsprechenden Neuaufstellung berät, und die Aufforderung, sich an die Kanzlei zu wenden, wenn man glaube, dass das eigene Unternehmen insolvenzgefährdet sei.

An den Falschen geraten

Einer der Adressaten des Schreibens ist Wolfgang Grupp, Inhaber des Bekleidungsherstellers Trigema mit Sitz im schwäbischen Burladingen. Der streitbare Unternehmer kritisiert regelmäßig die Verantwortungslosigkeit angestellter Manager und setzt sich dafür ein, dass Manager persönlich für ihre Entscheidungen haften sollten.

Entsprechend empört reagiert Grupp auf den Akquise-Versuch. Er empfinde es "als Affront bzw. eine Beleidigung, mich in dieser Form anzuschreiben", schreibt er an die beiden Namenspartner der Kanzlei Robert Buchalik und Dr. Utz Brömmekamp. "Im Übrigen ist es schon sehr weit gekommen, dass Ihre Kanzlei mit der Insolvenz wirbt, dass man hier problemlos Steuergelder erhalten und sich indirekt über die Insolvenz bereichern kann."

Post an den Innenminister

Dem Trigema-Chef geht es nicht um die Frage, ob die Anwaltswerbung möglicherweise berufsrechtlich zu beanstanden sei. Es geht ihm um viel Grundsätzlicheres: Er sendet das Schreiben von Buchalik Brömmekamp an Thomas Strobl, den Innenminister des Landes Baden-Württemberg. In dem Begleitschreiben, das LTO ebenfalls vorliegt, schreibt Grupp: "Es kann doch nicht sein, dass diese Rechtsanwaltskanzlei Werbung für eine Eigeninsolvenz macht mit dem Hinweis, dass man die Löhne nicht mehr zahlen müsste, und dass man in dieser Eigeninsolvenz sich problemlos 50 % Eigenkapital anschaffen kann."

Grupp nutzt die Gelegenheit und kommt auf sein Lieblingsthema zu sprechen: "Wir brauchen endlich die Haftung der Entscheidungsträger zurück", fordert er. Dies müsse von der Politik gefördert werden, indem beispielsweise die Einkommensteuer erhöht würde und, wer die persönliche Haftung für seine Entscheidungen übernehme, einen Steuerrabatt von zum Beispiel 50 Prozent erhalte.

Entschuldigung der Kanzlei - und eine Essenseinladung

Die Namenspartner von Buchalik Brömmekamp antworten Trigema-Chef Grupp mit einem vierseitigen Brief. Sie entschuldigen sich darin zunächst dafür, den Eindruck erweckt zu haben, dass Trigema von der Pleite bedroht sei. Sie betonen, dass die Sanierung in Eigenverwaltung keineswegs dazu dienen soll, dass sich Unternehmen bereichern, sondern vielmehr dazu, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Grupp antwortet erneut: Er freue sich "ganz besonders" über die ausführliche Antwort der beiden. "Gerne würde ich mit Ihnen ein Gespräch führen um Ihnen auch mal meinen Standpunkt zu erläutern", schreibt er. "Sie sind jederzeit bei uns zu einem Mittag- oder Abendessen eingeladen." Die Schreiben zwischen Grupp und der Kanzlei liegen LTO vor. Damit könnte die Geschichte eigentlich zu Ende sein. Doch in Wirklichkeit beginnt sie gerade erst.

Zitiervorschlag

Anja Hall, Trigema und Buchalik Brömmekamp: Ein vermeintlich unmoralisches Angebot . In: Legal Tribune Online, 09.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24921/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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