Glyphosat-Prozess: Strafmaß redu­ziert, Beru­fung trotzdem ein­ge­legt

23.10.2018

Ein US-Gericht hat entschieden, dass die Strafe, die Monsanto wegen seiner umstrittenen Unkrautvernichter zahlen muss, um 200 Millionen Dollar gesenkt wird. Das genügt dem Mutterkonzern Bayer jedoch nicht: Er will Berufung einlegen.

Bayer will gegen das revidierte Schadensersatzurteil im ersten US-Prozess um angeblich verschleierte Krebsgefahren glyphosathaltiger Unkrautvernichter Berufung einlegen. Die deutliche Reduzierung des Strafschadensersatzes durch das Gericht sei "ein Schritt in die richtige Richtung", doch sei Bayer nach wie vor überzeugt, dass das Urteil im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen stehe, teilte der Pharma- und Agrochemiekonzern am Dienstag in Leverkusen mit. Daher plane er, Berufung beim California Court of Appeal einzulegen.

Die zuständige Richterin am Superior Court in San Francisco Suzanne Ramos Bolanos hält in der am Montag (Ortszeit) verkündeten Entscheidung eine deutlich reduzierte Entschädigung von 78 Millionen US-Dollar (68 Mio Euro) statt den von einer Geschworenenjury beschlossenen insgesamt 289 Millionen Dollar für angemessen. Den Antrag auf einen neuen Prozess, den Monsanto gestellt hatte, lehnte die Richterin aber ab.

Richterin sah Vorsatz als nicht bewiesen

Bereits in der vorvergangenen Woche hatte Richterin Bolanos in einer vorläufigen Entscheidung angekündigt, die Schadensersatzzahlung senken zu wollen. Die Jury in San Francisco hatte zuvor in ihrer Entscheidung vom August weitgehend der Klägerseite zugestimmt. Sie hatte Monsanto einstimmig dazu verurteilt, an den Kläger Dewayne "Lee" Johnson, der Monsanto-Unkrautvernichter wie Roundup und Ranger Pro für seinen Lymphdrüsenkrebs verantwortlich macht, Schadensersatz in Höhe von insgesamt 289 Millionen Dollar zu zahlen, umgerechnet rund 254 Millionen Euro (Urt. v. 10.08.2018; Case No. CGC-16-550128). Die Summe teilt sich auf in 39,2 Millionen Schadensersatz ("compensatory damages") und 250 Millionen sog. Strafschadensersatz ("punitive damages").

Die Jury stellte fest, dass Monsantos Unkrautvernichter den Krebs verursacht habe und der Konzern es versäumt habe, vor dieser schweren Gesundheitsgefahr zu warnen. Zudem befand sie, dass das Unternehmen mit Vorsatz gehandelt habe.

Letzterem folgte Richterin Bolanos nicht. Laut einem Bericht des San Francisco Chronicle äußerte sie Zweifel daran, dass Monsanto zum Zeitpunkt, als Johnson den Unkrautvernichter benutzte, geglaubt habe, das Produkt sei gefährlich. Auch dass Verantwortliche des Unternehmens wissentlich den Verkauf eines gefährlichen Produkts genehmigt hätten, sei im Prozess nicht bewiesen worden. Beides aber wären Voraussetzungen für den Strafschadensersatz. In ihrem Urteil vom Montag sagte Bolanos dem Bericht zufolge auch, dass die Höhe des Schadensersatzes ("compensatory damage") "extrem hoch für einen einzelnen Kläger" sei. Diese Summe reduzierte sie jedoch nicht.

Bayers Börsenwert leidet

Für Monsantos Konzernmutter Bayer, die den US-Saatgutriesen mit Sitz in St. Louis erst Mitte des Jahres für rund 63 Milliarden Dollar übernommen hatte, ist dieser erste Glyphosat-Prozess von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Nachdem die Entscheidung von Richterin Bolanos bekannt wurde, brachen die Bayer-Aktien um rund sieben Prozent ein. Seit dem Urteil vom August ist der Börsenwert des Konzerns um mehr als 20 Milliarden Euro abgesackt. Aktuell liegt er noch bei rund 66 Milliarden Euro.

Kläger Johnson, der Monsanto-Unkrautvernichter wie Roundup und Ranger Pro für seinen Lymphdrüsenkrebs verantwortlich macht, dürfte nach Einschätzung seiner Ärzte wegen der Krebskrankheit nicht mehr lange leben, deshalb hatte er in Kalifornien Anrecht auf einen schnelleren Prozessbeginn. Das Urteil in dem Fall könnte richtungsweisend für die zahlreichen weiteren Klagen sein – laut jüngsten Angaben gibt es in den USA aktuell rund 8.700 Klagen wegen möglicher Erkrankungen durch Glyphosat gegen Monsanto.

Ob Monsantos Verkaufsschlager Roundup Krebs verursacht, ist hoch umstritten. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte den Unkrautvernichter 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen ein. Monsanto und Bayer weisen dies vehement zurück und verweisen auf "mehr als 800 wissenschaftliche Studien", die den Unternehmen zufolge besagen, dass Glyphosat keine Krebsrisiken birgt.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Glyphosat-Prozess: Strafmaß reduziert, Berufung trotzdem eingelegt . In: Legal Tribune Online, 23.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31653/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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