Prinz Neidhardt Engelschall: Medi­en­rechts­kanzlei baut Arbeits­recht aus

27.04.2015

Die Medienrechtskanzlei Prinz Neidhardt Engelschall hat einen neuen Sozius für ihre Arbeitsrechtpraxis gewonnen. Zum 1. Juni 2015 wechselt Thomas Lambrich, der zuletzt bei Noerr das arbeitsrechtliche Team in Berlin und Dresden geleitet hat.

Für Dr. Thomas Lambrich (44) bedeutet der Wechsel eine Rückkehr an eine alte Wirkungsstätte. Seine Karriere hatte er im Jahr 2000 bei Baker & McKenzie begonnen, von 2002 bis 2004 war er bereits bei Prinz tätig.

Lambrich ist auf Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht spezialisiert. Er berät Mandanten bei der Gestaltung und Verhandlung von Kollektivvereinbarungen mit Gewerkschaften oder Betriebsräten, insbesondere im Zusammenhang mit Umstrukturierungsmaßnahmen. Weitere Schwerpunkte liegen im Schnittbereich zum Aktien- und Mitbestimmungsrecht, vor allem in Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten, sowie in der Beratung von Sportlern sowie Unternehmen der Werbe- und Medienbranche.

Neben ihm werden in der Kanzlei drei Anwälte auch im Arbeitsrecht tätig sein, unter anderem Marian Klingebiel, der zuvor bei HoganLovells war und einen Tätigkeitsschwerpunkt im Schnittbereich zum Datenschutz- und IT-Recht hat.

Wie Prof. Dr. Matthias Prinz sagt, bildet das Arbeitsrecht traditionell einen Schwerpunkt in der Beratungspraxis von Prinz Neidhardt Engelschall. Die Kanzlei ist sowohl für Unternehmen als auch Individualmandanten insbesondere im Zusammenhang mit der Verhandlung und Beendigung von Dienst- und Anstellungsverträgen tätig, häufig in Fällen mit großer Öffentlichkeitswirkung.

Außerdem spielen Prinz zufolge arbeitsrechtliche Zusammenhänge sowie Compliance-Fälle eine wichtige Rolle in medienrechtlichen Mandaten, in denen die Kanzlei große Unternehmen außergerichtlich wie gerichtlich berät.

Quelle: Prinz Neidhardt Engelschall

Zitiervorschlag

Prinz Neidhardt Engelschall: Medienrechtskanzlei baut Arbeitsrecht aus . In: Legal Tribune Online, 27.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15355/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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