Gescheiterte Pkw-Maut: Muss der Bund Scha­dens­er­satz leisten?

von Dr. Anja Hall

26.06.2019

Nachdem der EuGH die deutsche Pkw-Maut gekippt hat, ist noch weitgehend unklar, welche finanziellen Folgen das für den Bund haben wird. Verkehrsminister Scheuer sagte, er habe die Verträge mit den Maut-Betreibern aus guten Gründen gekündigt.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer muss an diesem Mittwoch im Bundestag Fragen zum Aus für die geplante Pkw-Maut und zu den finanziellen Folgen beantworten. Der CSU-Politiker wird in der Sitzung des Verkehrsausschusses und auch im Haushaltsausschuss Auskunft geben. Der Stopp der Maut durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist außerdem Thema einer Aktuellen Stunde im Parlament.

Im Fokus stehen die Verträge, die das Verkehrsministerium schon mit den künftigen Mautbetreibern abgeschlossen hat. Denn der Zuschlag für den Mautbetrieb wurde bereits Ende 2018 dem österreichischen Mautsystem-Anbieter Kapsch TrafficCom und dem Ticketverkäufer CTS Eventim erteilt. Nach dem EuGH-Urteil hatte Scheuer umgehend die Kündigung der Verträge veranlasst - nach Firmenangaben zum 30. September.

Laut einem Bericht des Spiegel wollen die Unternehmen 300 Millionen Euro Schadensersatz fordern. Scheuer sagte, Stand jetzt gebe es keine Forderungen der Betreiber. Ob und in welcher Höhe der Bund die Betreiber für die Kündigung entschädigen müsse, sei "derzeit rein spekulativ", hieß es in einem Bericht, den das Bundesverkehrsministerium am Dienstag an Verkehrs- und Haushaltsausschuss geschickt hatte. Die bisher ausgegeben 53,6 Millionen Euro für die Maut setzen sich demnach aus Kosten für Personal, Sachmittel und Verwaltung sowie für Berater und Gutachten zusammen.

Auftragsvolumen: Zwei Milliarden Euro

Laut einer früheren Mitteilung der Kanzlei Noerr, die das Konsortium aus Kapsch und CTS Eventim im Vergabeverfahren rechtlich beraten hat, beginnt der Vertrag des Bundes mit der Betreibergesellschaft mit der verbindlichen Zuschlagserteilung und läuft über mindestens zwölf Jahre ab Beginn der Erhebung der Infrastrukturabgabe. Der Auftraggeber kann die Zusammenarbeit einmalig um drei Jahre oder dreimalig um jeweils ein Jahr - also auf insgesamt maximal 15 Jahre - verlängern. Das Auftragsvolumen über die gesamte Vertragsmindestlaufzeit für die Betreibergesellschaft wurde auf insgesamt knapp zwei Milliarden Euro inklusive Umsatzsteuer beziffert.

Kapsch ließ noch am Tag des EuGH-Urteils mitteilen, man arbeite mit CTS Eventim seit Ende vergangenen Jahres daran, dass die Erhebung der Pkw-Maut termingerecht starten könne. Noch sei unklar, ob die Infrastrukturabgabe seitens der Bundesrepublik Deutschland in abgeänderter Form oder nicht umsetzt werde. "Die Verträge enthalten Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen sollen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte", heißt es in dem Statement weiter.

Opposition und SPD kritisierten, dass durch die frühzeitige Vergabe an Kapsch und CTS Eventim noch vor der endgültigen Rechtssicherheit Fakten geschaffen wurden - mit dem Risiko, dass nun finanzielle Ansprüche gegen den Bund drohen. Scheuer wies Vorwürfe zurück, er habe vorschnell Verträge unterzeichnet. Er habe "nie vernommen, dass Politik auf Gerichtsurteile bis zum Schluss warten muss, sonst könnten wir den Politikbetrieb einstellen", sagte er am Mittwoch nach der Sitzung des Verkehrsausschusses. Es habe aus dem Parlament dafür die Mittel und den Auftrag für das Jahr 2018 gegeben, die EU-Kommission habe grünes Licht gegeben.

Drei Kündigungsgründe - und kein Schiedsverfahren

Das Bundesverkehrsministerium hat nach Angaben Scheuers drei Gründe für die Kündigung der Maut-Verträge: Ordnungs- und Europarecht, die Leistung der Auftragnehmer und das Verhalten der Unternehmen nach der ausgesprochenen Kündigung - denn diese hätten auch danach noch Unteraufträge an andere weitere vergeben. Das sei ein "sehr, sehr triftiger Kündigungsgrund".

Zur Leistung des Vertragspartners sagte Scheuer, es sei um die "Feinplanung gegangen", da seien Fristen überschritten worden. Bei einem großen Projekt gebe es zwar "immer auch mal Ruckeleien". Aber das Entscheidende sei gewesen, dass der Auftragnehmer am Tag vor dem Gerichtsurteil - also am 17. Juni - mitgeteilt habe, "dass er mit dem gegenseitigen Arbeiten nicht zurecht kommt". Daraus habe sich ein weiterer Kündigungsgrund "mit sehr guten Chancen" entwickelt.

Die Befürchtung, dass es wie bei der Lkw-Maut nun ein langes und teures Schiedsverfahren geben könne, hält Scheuer nicht für gerechtfertigt. Diesmal habe man kein "freies Schiedsverfahren" gewählt, sondern ein "institutionalisiertes Verfahren".

PwC Legal hat Rechtsberatung übernommen

Rechtsberater des Verkehrsministeriums in Sachen Infrastrukturabgabe waren zunächst KPMG Law und die Berliner Kanzlei Greenberg Traurig; insbesondere deren Partner Dr. Dieter Neumann berät den Bund seit vielen Jahren bei Infrastrukturprojekten. Nach Informationen des Branchenmagazins Juve lief der Rahmenvertrag mit KMPG Law und Greenberg Traurig aber Ende Mai aus und wurde neu an PwC Legal vergeben. Das Magazin berichtet von Gerüchten, wonach PwC Legal dabei einen so niedrigen Preis angeboten habe, dass das Ministerium ihn preisrechtlich überprüfen ließ.

In dem Verfahren vor dem EuGH ließ sich das Verkehrsministerium von Prof. Dr. Christian Hillgruber unterstützen, der den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Bonn innehat. Hillgruber hatte bereits 2014 im Auftrag des Verkehrsministeriums ein Gutachten zur Frage erstellt, ob die Infrastrukturabgabe mit EU-Recht vereinbar ist. Er war damals zu dem Ergebnis gekommen, dass die Pkw-Maut weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Diskriminierung von Unionsbürgern aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstelle und auch im Übrigen mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sei.

Andere Juristen wie Professor Dr. Ekkehard Hofmann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht insbesondere Umweltrecht an der Universität Trier, sahen das schon früh anders: "Schon vor ein paar Jahren hatte ich mich mit der Infrastrukturabgabe beschäftigt und war zu der Einschätzung gelangt, dass das Europarecht einen Ausgleich durch Reduzierung der Kfz-Steuer nicht zulässt", so Hofmann.

Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages war bereits 2017 davon ausgegangen, dass eine ungerechtfertigte Diskriminierung vorliegt.

Mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Gescheiterte Pkw-Maut: Muss der Bund Schadensersatz leisten? . In: Legal Tribune Online, 26.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36113/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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