Luther: Spar­kassen dürfen fusio­nieren

12.08.2016

Das Bundeskartellamt hat die Fusion der Sparkasse Hildesheim, der Sparkasse Goslar/Harz und der Kreissparkasse Peine genehmigt. Die Institute sind im Zusammenschlussverfahren von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamt, sagte: "Obwohl die Geschäftsgebiete der drei Sparkassen unmittelbar aneinandergrenzen, haben sich die Sparkassen bislang keinen Wettbewerb geliefert und auch für die Zukunft wäre dies nicht zu erwarten gewesen." Die Behörde hat die Fusion daher am 10. August 2016 freigegeben.

Der niedersächsische Gesetzgeber hat für die Sparkassen räumlich begrenzte Tätigkeitsgebiete vorgeschrieben. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben können sie nicht in die Gebiete der anderen Sparkassen vorstoßen: Nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz entspricht das Geschäftsgebiet einer Sparkasse in der Regel dem Gebiet ihres meist kommunalen Trägers.Grundsätzlich ist es daher den Sparkassen verboten, außerhalb ihres Geschäftsgebietes Filialen zu eröffnen und Werbung zu treiben.

Von den verschiedenen betroffenen Märkten im Bereich Bankdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden grenzte das Kartellamt mehrere regional ab und stellte zum Teil hohe Marktanteile der Beteiligten fest. Insbesondere den Markt für Privatgirokonten und die Kreditmärkte für Geschäftskunden untersuchte es vertieft, auch im Rahmen einer Marktbefragung. Die Ermittlungen des BKartA haben aber ergeben, dass es in den Geschäftsgebieten der Beteiligten tatsächlich so gut wie keine Überschneidungen gibt. "Letztlich war die Fusion daher freizugeben, da sich an den Wettbewerbsbedingungen mit oder ohne Zusammenschluss nichts ändert", so Mundt.

Den drei niedersächsischen Sparkassen ist es damit gelungen, innerhalb der sogenannten ersten Phase, also binnen Monatsfrist, eine fusionskontrollrechtliche Freigabe zu erhalten. Andere Zusammenschlussverfahren von Sparkassen dauern in der Regel oft deutlich länger. Beraten wurden die Institute von einem Team um den Luther-Kartellrechtspartner Dr. Helmut Janssen.

Die drei Institute können nun plangemäß fusionieren, sie werden ab dem 1. Januar 2017 als Sparkasse Hildesheim Goslar Peine firmieren. Mit einer Bilanzsumme von sieben Milliarden Euro wird das neue Kreditinstitut die drittgrößte Sparkasse in Niedersachsen sein.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Luther für die Sparkassen:

Dr. Helmut Janssen, Federführung, Kartellrecht, Düsseldorf/Brüssel

Martina Stasch, Kartellrecht, Brüssel

Dr. Andreas Blunk, M&A, Of Counsel, Hannover

 

Inhouse Sparkasse Hildesheim (Federführung):

Dirk Kasten, Leiter Vorstandssekretariat

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Luther

Zitiervorschlag

Luther: Sparkassen dürfen fusionieren . In: Legal Tribune Online, 12.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20279/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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