Lindenau Prior & Partner / Axel G. Günther: EuGH muss über Tariftreuegesetze entscheiden

10.03.2014

Mehrere rheinland-pfälzische Städte, vertreten durch Lindenau Prior, wollen die RegioPost Pfalz, vertreten vom Einzelanwalt Axel G. Günther, von einer öffentlichen Ausschreibung ausschließen, weil das Unternehmen keine Erklärung zur Zahlung eines Mindestlohns abgibt. Dies ist aber wegen des Landestariftreuegesetzes erforderlich. Das OLG Koblenz hat dem EuGH das Verfahren zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Die Städte Landau, Ludwigshafen und Frankenthal hatten in einer europaweiten Ausschreibung über Post-Dienstleistungen nach § 3 des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) unter anderem verlang, dass die Bieter Erklärungen zur Zahlung eines Mindestentgelts in Höhe von 8,70 Euro abgeben sollten.

Das verweigerte die RegioPost Pfalz GmbH & Co. KG unter anderem mit dem Argument, das LTTG verstoße gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit bzw. die gemeinschaftsweit geltende Entsenderichtlinie. 

Es kam zu einem Nachprüfungsverfahren, bei dem sich die öffentlichen Auftraggeber von Lindenau Prior vertreten ließen. Für die RegioPost Pfalz führt der Einzelanwalt Axel G. Günther das Verfahren. Er wurde über den Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) mandatiert. 

Vor der Vergabekammer hatten die Auftraggeber noch Recht bekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz folgte jedoch im Wesentlichen der Argumentation der Antragstellerin und legt die Angelegenheit nun dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor. Die jetzige Vorlage ist soweit bekannt das zweite Verfahren, das sich gegen ein Landestariftreuegesetz richtet und nach Luxemburg abgegeben wird.

Tariftreuegesetze mussten sich bereits 2008 einem europarechtlichen Test unterziehen. In seiner Rüffert-Entscheidung entschied der EuGH damals, dass das Tariftreuegesetz von Niedersachsen gegen europäisches Recht verstoße und der Staat die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht an die Zahlung von Tariflöhnen knüpfen dürfe. In der Folge nahmen zahlreiche Bundesländer ihre Tariftreuegesetze zurück und überarbeiteten sie. Aktuell verpflichten sich zwölf Bundesländer zu Mindestentgelten bzw. tariflichen Lohngrenzen. 

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Lindenau Prior & Partner für Städte Landau, Ludwigshafen, Frankenthal

Dr. Ramin Goodarzi, Vergaberecht, Partner, Düsseldorf

 

Axel G. Günther für RegioPost GmbH & Co. KG

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Lindenau Prior

Zitiervorschlag

Lindenau Prior & Partner / Axel G. Günther: EuGH muss über Tariftreuegesetze entscheiden . In: Legal Tribune Online, 10.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11278/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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