Geschäftsmodell 4.0: Digi­tales Gold

von Nico Kuhlmann

07.02.2017

 

Viele Kanzleien sitzen auf einer Goldader, von deren Existenz sie meist nichts ahnen: Den Daten auf ihren Servern. Nico Kuhlmann erklärt, wie dieser Schatz gehoben werden kann. 

Jeden Tag werden mehr Daten erzeugt und gespeichert, als in der Menschheitsgeschichte bis zum Beginn des Computerzeitalters existierten. Darüber hinaus verdoppeln sich mittlerweile die weltweit von Unternehmen gespeicherten Daten zirka alle 14 Monate. Die reine Menge an Daten ist aber nur ein beeindruckender Aspekt. Ein anderer sind deren Nutzungsmöglichkeiten.

Mehrere Unternehmen, deren Geschäftsmodelle ursprünglich einen anderen Kern hatten, haben festgestellt, dass der tatsächliche Wert ihrer Tätigkeit in ihren Daten liegt. Während viele Mandanten und annähernd der gesamte Rest der Welt die Bedeutung von Daten diskutieren, behandeln die meisten Juristen den Computer aber immer noch als wartungsintensivere Schreibmaschine.

Es besteht aber ein enormer Unterschied in der Nutzbarkeit von Informationen, die lediglich auf Papier geschrieben sind und solchen, welche digitalisiert und strukturiert in Form von Daten vorliegen.

Alle Wege führen nach Rom – allerdings unterschiedlich schnell

Herkömmliche Navigationssysteme liefern lediglich statische Straßenkarten und können den abstrakt besten Weg berechnen. Die Information, die ein Fahrer aber eigentlich haben will, ist der beste Weg im konkreten Moment unter Berücksichtigung aller dynamischen Faktoren, inklusive des aktuellen Feierabendverkehrs und eventuell erst kürzlich entstandener Baustellen und sonstiger Sperrungen.

Moderne Navigationshilfen, die die Möglichkeiten der Digitalisierung ausschöpfen, können genau diese Leistung anbieten. Durch die erfasste Position und Geschwindigkeit der einzelnen Nutzer kann eingeschätzt werden, wo der Verkehr gerade fließt und wo nicht. Mit diesen Daten und einem ausgeklügelten Algorithmus kann dann präzise die in diesem Moment schnellste Route berechnet und bereitgestellt werden.

Ausdrucken, abheften, vergessen

Die Arbeitsweise in vielen Kanzleien hat sich seit Beginn der digitalen Revolution bisher aber nicht wesentlich verändert. Verträge, Klagen, Schriftsätze und andere rechtliche Dokumente werden in einem ersten Schritt aufwendig erstellt und ihrem primären Zweck zugeführt. In einem zweiten Schritt werden die Originale oder die Belegexemplare dann ausgedruckt, abgeheftet und vergessen.

Die in diesen Dokumenten enthaltenen Daten sind aber kein Abfall, sondern eine verwertbare Ressource. Diese Denkweise ist allerdings leider in vielen Branchen noch fremd. An erster Stelle muss deshalb die Erkenntnis stehen, dass es sich bei den nicht personenbezogenen Daten auf den Kanzleiservern um digitales Gold handelt, durch dessen Abbau sich Anwälte einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und neue Verdienstmöglichkeiten erschließen können.

Langfristige Betreuung anstatt einmaliger Erstellung

Eine naheliegende Erweiterung des traditionellen Geschäftsmodells von Kanzleien ist es, Verträge und andere Rechtsdokumente nicht nur zu erstellen, sondern über den gesamten Geltungszeitraum proaktiv zu betreuen.

In Verträgen werden beispielsweise regelmäßig Standardklauseln verwendet. Wohl jeder Mietvertrag enthält eine Bestimmung zu Schönheitsrenovierungen beim Auszug und in fast allen Arbeitsverträgen wird die Vergütung von Überstunden geregelt. Problematisch wird es, wenn die Rechtsprechung bestimmte Klauseln für unwirksam erklärt.

Im schlimmsten Fall kriegt der Mandant dies erst mit, wenn ihm die entsprechende Klausel vor Gericht um die Ohren fliegt. Besser läuft es hingegen, wenn der aufmerksame Anwalt seinen Mandanten abstrakt auf die Rechtsänderung aufmerksam macht. Wenn der Mandant dann einen Überprüfungsauftrag erteilt, werden alle eventuell betroffenen Verträge aus dem Archiv geholt und aufwändig durchsucht, um herauszufinden, bei welchen Handlungsbedarf besteht. Das kostet viel Zeit und damit Geld.

Zitiervorschlag

Nico Kuhlmann, Geschäftsmodell 4.0: Digitales Gold . In: Legal Tribune Online, 07.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22015/ (abgerufen am: 21.04.2024 )

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