Einkommensunterschiede: "Frauen sind weniger ehr­geizig als Männer"

von Désirée Balthasar

19.01.2016

2/2 Was zählt, sind die Zahlen

Jasper hingegen erkennt keine Ungleichheit zwischen Männern und Frauen: "[Unsere] Vergütungsstruktur knüpft schon immer Gehälter und Gewinnanteile sehr transparent an den Erfolg des Anwalts. Das schließt Nachteile für Anwältinnen konsequent aus". Wovon hängt der Erfolg dann ab? "Bei Heuking zählen nicht Anwesenheit oder Angeberei, sondern Ergebnisse in Euro." Genauer: "Die Zahlungseingänge entscheiden über den Erfolg."

Erfolg hat also die Anwaltspersönlichkeit, die Umsätze generiert, und nicht die, die weiblich oder männlich ist. Die Umsätze wiederum hängen von der individuellen Leistungsbereitschaft ab, da sind sich die Kanzleien einig. Baker & McKenzie, Heuking und Hogan Lovells etwa knüpfen Boni und Gewinnverteilung daran, ob ausreichend Leistung vollbracht wird.

Laut den Forscherinnen Azmat und Ferrer sinkt jedoch die Leistungsbereitschaft von Frauen, wenn sie kleine Kinder versorgen. Jasper widerspricht: "Ich selbst habe mit vier Kindern immer wie alle männlichen Partner gearbeitet und konnte von unserem erfolgsorientierten Gewinnverteilungssystem profitieren." Stattdessen seien die Frauen selbst schuld daran, wenn sie es zuließen, dass Entnahmesysteme einiger Kanzleien sie benachteiligten. Außerdem gebe es "weniger Frauen als Männer mit Spaß am Wettstreit, am Risiko, am Erfolg."

"Studienergebnisse sind richtig"

In der Studie heißt es, dass die Leistungsbereitschaft davon abhinge, ob kleine Kinder im Haushalt leben und ob Frauen den Partnerstatus überhaupt anstreben. Dies sei in den meisten Fällen nicht so. In den USA sind übrigens rund 20 Prozent der Partner Frauen – in Deutschland lediglich rund zehn Prozent. Demnach müssten die Gehaltsunterschiede in Deutschland weit größer sein als in den USA. Ist das so?

"Die Ergebnisse der Studie sind aus meiner Sicht richtig. Es sind mehrere Gründe, die dazu führen, dass Frauen weniger verdienen und seltener eine 'Partnerkarriere' machen", stimmt Ulmer-Eilfort den beiden Forscherinnen zu.

Ulmer-Eilfort sieht gesellschaftliche Einflüsse als den wesentlichen Grund dafür an, dass Frauen seltener den Partnertrack anstreben: "Neben der Doppelbelastung in den Jahren der Kindererziehung ist weiter zu nennen, dass Frauen oft weniger ehrgeizig sind als Männer. Sie sind weniger ehrgeizig, weil in unserer Gesellschaft noch immer Ehrgeiz bei Männern positiv und bei Frauen eher negativ bewertet wird." Außerdem glaubten Frauen nicht an sich, sondern suchten Gründe für Misserfolg eher bei sich und nicht - wie die Männer - außerhalb ihrer Person.

Sind Frauen weniger leistungsbereit als Männer?

Allerdings widersprechen die Anwältinnen der These, dass kleine Kinder die Karriereambitionen von Frauen schrumpfen lassen würden. Der Grund liege woanders: "Die Kinder zeigen nur, dass die Karrierewünsche der Frauen oft nicht so groß sind wie die der Männer", sagt Heuking-Partnerin Jasper. Ulmer-Eilfort sieht die Schwierigkeit eher darin, nach einer Elternpause von mehreren Jahren wieder in den Beruf einzusteigen und an frühere Gehaltsstrukturen anzuknüpfen. Hogan Lovells-Partnerin Blöcker glaubt, dass sich der Fokus frischgebackener Eltern verschiebe - und "häufiger sind es die Frauen, die - zunächst - auf weitere Karriere verzichten."

Nicht die Tatsache, dass kleine Kinder im Haushalt leben, sondern die Tatsache, dass fast immer Frauen für die Betreuung beruflich zurückstecken, ist also der Grund dafür, dass die Karriere stoppt und damit auch die Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau größer werden. Wann? "Es beginnt in der Zeit, in der Frauen eine Familie gründen [und] Kinder bekommen", sagt Ulmer-Eilfort.

Männer, die Väter werden, scheinen nach wie vor keinerlei Einbußen in der Leistungsbereitschaft oder Rückschritte auf der Karriereleiter zu erleiden.  Teilzeit – und damit weniger Einkommen – betrifft immer noch vor allem das weibliche Geschlecht.

Zitiervorschlag

Désirée Balthasar, Einkommensunterschiede: "Frauen sind weniger ehrgeizig als Männer" . In: Legal Tribune Online, 19.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18177/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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