Hengeler Mueller / Hogan Lovells: Kartellsenat des OLG Düsseldorf teilt gegen Hengeler aus

07.03.2014

Das OLG Düsseldorf hat eine milliardenschwere Schadenersatzklage der Hörgerätefirma GN Store gegen das Bundeskartellamt abgewiesen. Der wichtige Erfolg für die Hogan-Lovells-Mandantin wurde allerdings überschattet durch heftige Angriffe des Vorsitzenden Richters auf die Anwälte von Hengeler Mueller, die für Klägerin GN Store tätig waren.

Der Fall an sich war bereits spektakulär: Der dänische Hörgerätehersteller GN Store wollte 1,1 Milliarden Euro Schadenersatz vom deutschen Staat, weil die Wettbewerbshüter ihm untersagt hatten, seine Hörgerätesparte zu verkaufen. Wäre GN Store damit durchgekommen, hätte sie einen Präzendenzfall geschaffen. Für das Bundeskartellamt war der Fall daher von hoher Bedeutung, neben der eigenen Prozessabteilung waren auch Anwälte von Hogan Lovells damit befasst. 

Der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Jürgen Kühnen, stellte in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch aber fest, dass das Amt sich nichts habe zuschulden kommen lassen. "Deshalb werden wir die Berufung zurückweisen", kündigte er an. Die offizielle Urteilsverkündung soll am 26. März erfolgen. Das Urteil wird jedoch nicht unmittelbar rechtskräftig. GN Store werde prüfen, in die Berufung vor dem Bundesgerichtshof zu gehen, sagte der federführende Partner Markus Meier von Hengeler Mueller nach der Verhandlung.

Vorwurf der "Faulheit und Bequemlichkeit"

Die Hengeler-Anwälte sind in einer Vorbemerkung des Vorsitzenden Richters ungewöhnlich scharf kritisiert worden. Die Berufungsschrift enthalte "sprachliche Entgleisungen" wie den Vorwurf der Voreingenommenheit oder der Weigerung, bestimmte Innovations- und Qualitätsaspekte zu prüfen, sagte Kühnen. Damit werfe die Kanzlei dem Gericht faktisch vor, "aus Faulheit und Bequemlichkeit den einfachsten Weg" gegangen zu sein. Meier sagte dazu auf LTO-Anfrage: "Die erhobenen Vorwürfe sind für mich nicht nachvollziehbar."

Unter Kühnens Vorsitz hatte der Senat 2008 eine Beschwerde von GN Store gegen das Fusionsverbot des Kartellamts zurückgewiesen. Hengeler hatte beim Verfassen der Berufungsschrift nach Ansicht von Beteiligten offenbar nicht damit gerechnet, dass der Fall wieder bei Kühnen landen könnte. Die Kanzlei wollte den Fall vor den Staatshaftungssenat des OLG Köln bringen, dieser Verwies aber an den Kartellsenat des OLG Düsseldorf.

Zufall oder Ergebnis des Instanzenzuges?

Hengeler-Partner Meier bezeichnete es später als "unglücklichen Zufall", dass die Schadenersatzklage vor demselben Kartellsenat gelandet sei wie seinerzeit die Berufung gegen die Untersagungsverfügung des Kartellamts. Prozessbeobachter merkten jedoch an, dass dies kein "Zufall" sei, sondern Ergebnis eines Instanzenzuges. Die beiden Vorinstanzen hätten bereits die Ansicht vertreten, dass es sich um eine Kartellsache handele.

Wie es weiter heißt, konnte auch eine Entschuldigung von Hengeler-Partner Meier den Vorsitzenden Richter zunächst nicht beruhigen. Kühnen ist in Anwaltskreisen zwar dafür bekannt, Verhandlungen straff zu führen und Anwälte gelegentlich zu tadeln. Doch der Zornausbruch schien auch erfahrenen Prozessanwälten ungewöhnlich heftig und kaum zu erklären.

Dennoch: Detaillierte Würdigung der Berufung

Trotz der heftigen Kritik am Stil von Hengelers Berufungsschrift befasste sich der Senat sehr gewissenhaft mit dem Inhalt. Wie ein Prozessbeteiligter sagte, habe der Senat die Berufung detailliert gewürdigt und keinen Vorwurf der Klägerin unbeantwortet gelassen.

Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit Jahren hin. GN Store wollte seine Hörgerätesparte 2006 an den Schweizer Wettbewerber Phonak verkaufen, doch das deutsche Kartellamt untersagte die Übernahme. Es fürchtete die Verstärkung eines Oligopols. GN Store klagte durch alle Instanzen, letztlich mit Erfolg: Vier Jahre später hob der BGH die Entscheidung auf. Da allerdings hatten die Parteien die Fusionspläne aufgrund der langen Prozessdauer aufgegeben. GN Store Nord wollte deshalb Schadenersatz.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Hogan Lovells für Bundeskartellamt

Dr. Marc Schweda, Kartellrecht, Partner, Hamburg

Dr. Andreas Meyer, Corporate, Partner, München

Jan Eggers, Kartellrecht, Counsel, Hamburg

 

Bundeskartellamt

Dr. Jörg Nothdurft, Leiter Prozessabteilung

 

Hengeler Mueller für GN Store

Dr. Markus Meier, Prozessführung, Partner, Frankfurt

Dr. Horst Satzky, Kartellrecht, Frankfurt

Quelle: dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hengeler Mueller / Hogan Lovells: Kartellsenat des OLG Düsseldorf teilt gegen Hengeler aus . In: Legal Tribune Online, 07.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11259/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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