Greenfort / Borowski / Schmitt Hoff & Kollegen: BAG zur Auf­sichts­rats­wahl­ver­fahren

06.11.2015

Greenfort hat für den Reifenhersteller Goodyear Dunlop Tires Germany eine Grundsatzentscheidung vor dem BAG erstritten. Demnach ist die Aufsichtsratswahl in Unternehmen mit mehr als 8.000 Arbeitnehmern durch Delegierte durchzuführen.

Mark Lembke

Nachdem 14 Mitarbeiter im Jahr 2011 die eingeleiteten Aufsichtsratswahlen per einstweiliger Verfügung gestoppt hatten, um eine unmittelbare Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu erreichen, wurde ihr Antrag im Hauptsacheverfahren am 4. November 2015 auch in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht (BAG) abgewiesen.

Das BAG entschied, der Hauptwahlvorstand habe zutreffend eine Delegiertenwahl angeordnet, weil der maßgebliche Schwellenwert nach § 9 Abs. 1 MitbestG überschritten war. Zu Recht seien die auf regelmäßig bestehenden Arbeitsplätzen eingesetzten wahlberechtigten Leiharbeitnehmer mitgezählt und eine Gesamtbeschäftigtenzahl von über 8.000 Arbeitnehmern im Konzern festgestellt worden.

Greenfort-Partner Prof. Dr. Mark Lembke berät Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH seit vielen Jahren.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Borowsky und Kollegen für die Antragsteller:

Thomas Amm, Frankfurt

 

Schmitt Hoff & Kollegen für den Hauptwahlvorstand:

Dagmar Aulmann-Hutzel, Fulda

 

Greenfort für Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH:

Prof. Dr. Mark Lembke LL.M., Frankfurt am Main

 

Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH Inhouse:

Dr. Klaus-Peter Weber LL.M., General Counsel DACH-Region

 

BAG, 7. Senat: Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Edith Gräfl

Quelle: Greenfort

Zitiervorschlag

Greenfort / Borowski / Schmitt Hoff & Kollegen: BAG zur Aufsichtsratswahlverfahren . In: Legal Tribune Online, 06.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17449/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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