Görg / Philipp-Gerlach Teßmer: Geneh­mi­gung für Kraft­werk in Lünen rech­tens

21.06.2016

Das Steinkohlekraftwerk in Lünen ist zu Recht genehmigt worden. Das hat das OVG NRW entschieden und damit die Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz und eines Anliegers abgewiesen. Görg hat den Kraftwerkbetreiber Trianel vertreten.

Christoph Riese

Gestritten wurde um die Bewertung der Schadstoffbelastung für das naheliegende Erholungsgebiet Cappenberger Wald im Lüner Norden. Die Klagen, die sich gegen Bau- und Betriebsgenehmigungen der Bezirksregierung Arnsberg richteten, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW nach insgesamt dreitägiger mündlicher Verhandlung abgewiesen (Urt. v. 16.06.2016, Az.: 8 D 99/13.AK und 8 D 8-12/14.AK).

Schwerpunkt der Erörterung in der mündlichen Verhandlung waren laut Angaben von Verfahrensbeteiligten Fragen der FFH-Verträglichkeit von Stickstoff- und Säureeinträgen. Das OVG NRW hatte im Laufe der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass es im Verhältnis zu den Vorgaben einschlägiger und gerichtlich anerkannter Fachkonventionen deutlich verschärfte Anforderungen an den Nachweis der FFH-Verträglichkeit von schadstoffemittierenden Anlagen stellt; das bisherige System zum Schutz von FFH-Gebieten reiche nicht aus.

Auch unter Zugrundelegung der verschärften Anforderungen bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der für das Trianel Kohlekraftwerk Lünen erteilten Genehmigungen. Mittels einer spezifischen Einzelfallprüfung sei überzeugend dargelegt worden, dass trotz Überschreiten bestimmter anerkannter Schwellenwerte (sogenannter Critical Loads) und der verschärften Anforderungen des Gerichts das Vorhaben auch im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben, etwa dem Kraftwerk Datteln 4 von Uniper, zulässig sei.

Die Revision ist nicht zugelassen. Es ist noch nicht klar, ob der BUND Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird. Anhängig ist nach wie vor eine Klage des BUND vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Kraftwerksabwässern in die Lippe.

Das OVG hat sich bereits 2011 mit dem Kraftwerk beschäftigt und damals einen Vorbescheid und eine Teilgenehmigung aufgehoben. Trianel musste Antragsunterlagen nachreichen. In das Kraftwerk hat der Stadtwerkeverbund Trianel rund 1,4 Milliarden Euro investiert. Es produziert seit Dezember 2013 Strom und liegt am Rande des Ruhrgebiets am Datteln-Hamm-Kanal.

Görg hat ihre regelmäßige Mandantin Trianel mit einem Team um Dr. Christoph Riese vertreten. Für die Kläger war die auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei Philipp-Gerlach Teßmer tätig.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Görg für Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG:

Dr. Christoph Riese, Berlin

Katharina Fielenbach, Köln

Katharina Reiners LL.M., Köln

Dr. Sandra Flemming, Berlin

 

Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer für BUND:

Dirk Teßmer, Frankfurt

Tobias Kroll, Frankfurt

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Görg und dpa

Zitiervorschlag

Görg / Philipp-Gerlach Teßmer: Genehmigung für Kraftwerk in Lünen rechtens . In: Legal Tribune Online, 21.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19732/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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