Gleiss Lutz / GvW Graf von Westphalen: EuG erklärt Milch­güte-Beschluss der Kom­mis­sion für rechts­widrig

12.12.2018

Der Freistaat Bayern und die Milchwirtschaft haben in Sachen Milchgüteprüfung erfolgreich gegen die EU-Kommission geklagt: Der Rückforderungsbescheid der Kommission ist rechtswidrig, so das EuG. Gleiss Lutz und GvW vertraten die Kläger.

Ulrich Soltész

In der Sache ging es um die Prüfungen der Milchgüte vor der Verarbeitung, die in Deutschland traditionell durch unabhängige Prüfer erfolgen. In Bayern werden diese "Milchgüteprüfungen" zum einen aus einer Umlage, die bei den Milchabnehmern erhoben wird, und zum anderen aus allgemeinen Landeshaushaltsmitteln des Freistaats  finanziert.

Die Europäische Kommission sah in diesem System eine verbotene staatliche Beihilfe und forderte dementsprechend die Bundesrepublik Deutschland auf, für Milchgüteprüfungen eingesetzte Gelder von den Milchabnehmern zurückzufordern - obwohl diesen gar keine Begünstigung verblieb, weil sie ja die Finanzierungsumlage bezahlen mussten.

Sowohl der Freistaat Bayern, vertreten durch Gleiss Lutz (Az. T-683/15), und Verbände der bayerischen Milchwirtschaft, vertreten durch GvW Graf von Westphalen (Az. T-722/15, T-723 und T-724/15), haben gegen die Rückforderungsentscheidung der EU-Kommission geklagt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat allen Klagen mit seinen am Mittwoch verkündeten Urteilen stattgegeben. Es erklärte den Beschluss der Kommission zu den Milchgüteprüfungen in vollem Umfang für nichtig.

Das Gericht war der Auffassung, dass die Kommission wesentliche Verfahrensrechte des Freistaates und der Milchwirtschaft verletzt hatte. Der angefochtene Beschluss war erlassen worden, ohne dass die Beteiligten die Möglichkeit hatten, zu allen Aspekten des Falles Stellung zu nehmen. Insbesondere hatte die Kommission die Finanzierungsquelle und Rechtsgrundlage der Maßnahme nicht eindeutig identifiziert. Das EuG ist damit der Argumentation der Klägervertreter - Gleiss Lutz und GvW Graf von Westphalen - in vollem Umfang gefolgt.

Es war das erste Mal, dass der Freistaat vor den Unionsgerichten geklagt hat. Von der Rückforderungsentscheidung war eine große Zahl von bayerischen Molkereien betroffen.

ah/LTO-Redaktion 

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Gleiss Lutz für den Freistaat Bayern:

Dr. Ulrich Soltész, Federführung, Partner, EU-Beihilferecht, Brüssel

Dr. Harald Weiß, EU-Beihilferecht, Brüssel

 

GvW Graf von Westphalen für die Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns, den Genossenschaftsverband Bayern und den Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft:

Dr. Carsten Bittner, Partner, Lebensmittelrecht, Hamburg

Zitiervorschlag

Gleiss Lutz / GvW Graf von Westphalen: EuG erklärt Milchgüte-Beschluss der Kommission für rechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 12.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32683/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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